11

genommen, nur in der vorerwähnten Art Statt, wogegen jedoch diedrei-^ jährige provisorische Dienstleistung, wenn nach deren Verlauf ^>ie defini­tive Bestätigung erfolgt, als wirkliche Dienstleistung gerechnet werden wird.

Nachdem nun in Folge dieser Kundmachung mehrere Gesuche einge­langt waren, wurde der so wichtige Platz einer Ober-Vorsteherinn dann von Seiner Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 24. December 1844 dem Fräulein Maria Libotzki von Holdenberg, zu Ilisano bei Capo d'Istria, wo ihr Vater Vice-Intendant der Finanzen von Istrien, Dalmatien und Albanien war, geboren, und welche im Institute ihre ausgezeichnete moralische und wissenschaftliche Bildung erhalten und spä­ter theils bei Privaten, theils als Gehilfin, dann als erste Lehrerinn und Leiterinn der k. k. Mädchenschule in der Bäckerstraße hier, mehrere Jahre im Lehr- und Erziehungsfache erfolgreichst gewirkt hatte, allergnädigst verliehen, und sie steht gegenwärtig diesem Institute vor.

In den Händen der Ober-Vorsteherinn vereinigen sich alleErziehungs- und Verwaltungsfäden dieser großartigen Anstalt. Sie ist dkefemnach auch für die Handhabung der Statuten verantwortlich, sowie sie auch das Lehrpersonale und die Behandlung der Zöglinge überwacht. Nach den spe­ciellen Instruktionen ist das gesammtePersonale im Institute ihr unmit­telbar untergeordnet, und für die Besorgung der Schreibgeschä'fte ist ihr ein eigenes Kanzlei-Individuum zugewiesen.

Sie nimmt das mindere weibliche Dienstpersonale nach ihrem Ermessen auf, sie entläßt dasselbe auch, wenn sie Grund hiezu hat. Die Unter- Vorsteherinnen, die Lehrerinnen, die Wäsch- und Nähmeisterinn und die Beschließerinn unterstehen ihr insbesondere instructionsmäßig. Zu deren Anstellung und Aufnahme, oder zu deren Entlassung, was nicht in ihrem Bereiche liegt, gehen jedoch die entsprechenden gutächtlichen Anträge von ihr aus, sowie sie auch vor Anstellung der Lehrer gutächtlich vernom­men wird.Sie erstattet den ersten Terna-Vorschlag zur Allerhöchsten Verleihung eines in Erledigung gekommenen Jnstituts-Platzes, und zwar, wie die Instruktion der Ober-Vorsteherinn eigens sagt: »unter Brach-