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genommen, nur in der vorerwähnten Art Statt, wogegen jedoch diedrei-^jährige provisorische Dienstleistung, wenn nach deren Verlauf ^>ie defini-tive Bestätigung erfolgt, als wirkliche Dienstleistung gerechnet werdenwird. —
Nachdem nun in Folge dieser Kundmachung mehrere Gesuche einge-langt waren, wurde der so wichtige Platz einer Ober-Vorsteherinn dannvon Seiner Majestät mit Allerhöchster Entschließung vom 24. December1844 dem Fräulein Maria Libotzki von Holdenberg, zu Ilisanobei Capo d'Istria, wo ihr Vater Vice-Intendant der Finanzen von Istrien,Dalmatien und Albanien war, geboren, und welche im Institute ihreausgezeichnete moralische und wissenschaftliche Bildung erhalten und spä-ter theils bei Privaten, theils als Gehilfin, dann als erste Lehrerinn undLeiterinn der k. k. Mädchenschule in der Bäckerstraße hier, mehrere Jahreim Lehr- und Erziehungsfache erfolgreichst gewirkt hatte, allergnädigstverliehen, und sie steht gegenwärtig diesem Institute vor.
In den Händen der Ober-Vorsteherinn vereinigen sich alleErziehungs-und Verwaltungsfäden dieser großartigen Anstalt. Sie ist dkefemnach auchfür die Handhabung der Statuten verantwortlich, sowie sie auch dasLehrpersonale und die Behandlung der Zöglinge überwacht. Nach den spe-ciellen Instruktionen ist das gesammtePersonale im Institute ihr unmit-telbar untergeordnet, und für die Besorgung der Schreibgeschä'fte ist ihrein eigenes Kanzlei-Individuum zugewiesen.
Sie nimmt das mindere weibliche Dienstpersonale nach ihrem Ermessenauf, sie entläßt dasselbe auch, wenn sie Grund hiezu hat. Die Unter-Vorsteherinnen, die Lehrerinnen, die Wäsch- und Nähmeisterinn unddie Beschließerinn unterstehen ihr insbesondere instructionsmäßig. Zuderen Anstellung und Aufnahme, oder zu deren Entlassung, was nicht inihrem Bereiche liegt, gehen jedoch die entsprechenden gutächtlichen Anträgevon ihr aus, sowie sie auch vor Anstellung der Lehrer gutächtlich vernom-men wird. —Sie erstattet den ersten Terna-Vorschlag zur AllerhöchstenVerleihung eines in Erledigung gekommenen Jnstituts-Platzes, und zwar,wie die Instruktion der Ober-Vorsteherinn eigens sagt: »unter Brach-