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tung der Bildung sfähigkeit der einzelnen Candidatinnen,und dieser zunächst mit Rückblick auf ihre Familienver-hältnisse, wobei bei gleicher Bildungsfähigkeit undstiftbrieflicher Eignung, auf ganz- oder halb- und in die-sem letzteren Falle besonders auf, von der Mutter ver-waiste, dürftige Mädchen besonderer Bedacht zu neh-men ist.»
Vor Aufnahme von Privat-Zöglingen holt sie die Genehmigung derLandesstelle ein, nachdem sie die zur Aufnahme nöthigen Documente ge-hörig geprüft hat. Sie hat Mutterstelle bei allen Zöglingen im Pen-sionate zu vertreten, woraus für sich schon folgt, daß ihr eine besondereFürsorge für das physische Wohl der Zöglinge auch obliegt. Den Zöglin-gen des letzten Jahrganges gibt die Ober-Vorsteherinn, wie es auch in derobigen Kundmachung angedeutet ist, Unterricht in der Erziehungskunde,sowie eine ihrer wichtigsten Sorgen auch die ist, nämlich ausgebilde-ten Zöglingen im Lehr- oder Erziehungsfache, wozu selbe nach ihremReverse sechs Jahre verpflichtet bleiben, zu ihrem Fortkom-men unterzubringen, nachdem sie die Bewilligung zum Austritte der aus-gebildeten Zöglinge, welche auch einen Ausstattungsbetrag von200 Gulden Conv. Münze erhalten, bei der Regierung vorläufignachgesucht hat.
Die Ober-Vorsteherinn hat auch die Oberleitung der ökonomischenVerwaltung; bei ihr ist die Pensionatscafse; alle Rechnungen undBücher werden in ihrem Namen geführt, daher sie auch alle Eingabendes Institutes zu fertigen hat; sie erstattet die Hauptberichte, Conduite-Schilderungen, Prüfungs-Relationen; bei der Clafsisication der Zöglingenimmt sie wesentlichen Einfluß; Strafen und Ahndungen stehen ihr zu,sie wohnt in der Regel den ärztlichen Ordinationen bei u. s. w.
Es leuchtet nach diesen kurzen Andeutungen ein, welche schwierige,verantwortliche und anstrengende Mühewaltung der Ober-Vorsteherinndieses großen Institutes obliege! Der wahre Lohn ihres nützlichen Stre-bens und Wirkens kann daher wohl weniger in materiellen Vortheilen,