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tung der Bildung sfähigkeit der einzelnen Candidatinnen, und dieser zunächst mit Rückblick auf ihre Familienver- hältnisse, wobei bei gleicher Bildungsfähigkeit und stiftbrieflicher Eignung, auf ganz- oder halb- und in die­sem letzteren Falle besonders auf, von der Mutter ver­waiste, dürftige Mädchen besonderer Bedacht zu neh­men ist.»

Vor Aufnahme von Privat-Zöglingen holt sie die Genehmigung der Landesstelle ein, nachdem sie die zur Aufnahme nöthigen Documente ge­hörig geprüft hat. Sie hat Mutterstelle bei allen Zöglingen im Pen­sionate zu vertreten, woraus für sich schon folgt, daß ihr eine besondere Fürsorge für das physische Wohl der Zöglinge auch obliegt. Den Zöglin­gen des letzten Jahrganges gibt die Ober-Vorsteherinn, wie es auch in der obigen Kundmachung angedeutet ist, Unterricht in der Erziehungskunde, sowie eine ihrer wichtigsten Sorgen auch die ist, nämlich ausgebilde­ten Zöglingen im Lehr- oder Erziehungsfache, wozu selbe nach ihrem Reverse sechs Jahre verpflichtet bleiben, zu ihrem Fortkom­men unterzubringen, nachdem sie die Bewilligung zum Austritte der aus­gebildeten Zöglinge, welche auch einen Ausstattungsbetrag von 200 Gulden Conv. Münze erhalten, bei der Regierung vorläufig nachgesucht hat.

Die Ober-Vorsteherinn hat auch die Oberleitung der ökonomischen Verwaltung; bei ihr ist die Pensionatscafse; alle Rechnungen und Bücher werden in ihrem Namen geführt, daher sie auch alle Eingaben des Institutes zu fertigen hat; sie erstattet die Hauptberichte, Conduite- Schilderungen, Prüfungs-Relationen; bei der Clafsisication der Zöglinge nimmt sie wesentlichen Einfluß; Strafen und Ahndungen stehen ihr zu, sie wohnt in der Regel den ärztlichen Ordinationen bei u. s. w.

Es leuchtet nach diesen kurzen Andeutungen ein, welche schwierige, verantwortliche und anstrengende Mühewaltung der Ober-Vorsteherinn dieses großen Institutes obliege! Der wahre Lohn ihres nützlichen Stre- bens und Wirkens kann daher wohl weniger in materiellen Vortheilen,