Einzelstück 
Nachricht über das k.k. Civil-Mädchen-Pensionat
Entstehung
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als hauptsächlich nur in ihrem eigenen Bewußtsein gesucht und gefun-den werden!

Unter der unmittelbaren Leitung der Ober-Vorsteherinn stehen dann dievier systemisirten Unter-Vorsteherinnen. Zur Erlangung die-ser Stelle werden, wie sich aus der gewöhnlich erlassenen Kundmachungbei einer Erledigung ergibt, folgende Eigenschaften vorausgesetzt:

Mit diesem Dienstplatze, welcher, wie bei allen öffentlichen Lehrers-stellen, den bestehenden Normativen zu Folge, in Uebung ist, für die erstendrei Jahre, ohne die spätere Einrechnung dieser Periode in die wirklicheDienstzeit zu beirren, nur als provisorisch verliehen wird, sind ein Gehaltvon jährlichen 400 Gulden C. M. *), dann freie Wohnung, Kost, Wäsch-reinigung, und in Krankheitsfällen ärztliche Hilfe und Arzneibezug ver-bunden.

Die Bewerberinnen um diese Stelle müssen eine vollkommen gute,kräftige und dauerhafte Gesundheit, Kenntnisse und Uebung im Lehr- undErziehungsfache, erprobte Gewandtheit in feinerer weiblicher Arbeit, sowievollkommene Kenntniß und Unterrichtsfähigkeit in den deutschen Schul-gegenständen besitzen. Außerdem ist die vollkommene Kenntniß der franzö-sischen und italienischen Sprache, mit guter und richtiger Aussprache undmit Geläufigkeit im Sprechen, dann die Eignung, in den unteren Classendie Grammatik jener zwei Sprachen, und vorzugsweise jener der italieni-schen Sprache erfolgreich zu lehren, eine unerläßliche Erforderniß derallfälligen Bewerberinnen, welche auch ihren ledigen Stand und ihren tadel-losen, streng sittlichen Lebenswandel auszuweisen gehalten sind.

Diejenigen, welche diese Stelle zu erhalten wünschen, haben sich, in-soferne sie in Wien anwesend sind, im k. k. Civil-Mädchen-Pensionatepersönlich einzufinden, sich über ihre Verhältnisse auf Befragen näherauszuweisen, und ihre an die k. k. n. ö. Regierung gerichteten Gesuche derFrau Ober-Vorsteherinn zu übergeben.

*) Diesen Gehalt beziehen die zwei jüngsten Unter-Vorsteherinnen; die äl-teste hat dagegen dermal 500 Gulden, und die zweite 450 Gulden C. M.