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Nachricht über das k.k. Civil-Mädchen-Pensionat
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aufseher, der auch die Prüfungen vornimmt und dem insbeson-dere die Lehrer untergeordnet sind. Das Verhältniß des Schulen-Oberauf-sehers zu dem Institute wurde später noch näher dahin bestimmt, daßdessen Einfluß, wie in dem k. k. Taubstummen- und dem k. k. Blinden-Erziehungs-Jnstitute, sich aufdas Unterrichtswesen, die Disciplin,die Erziehung, den Gottesdienst und die Hausandachten zubeziehen habe. In diesen Beziehungen gehen daher alle Berichte derOber-Vorsteherinn an die k. k. n. ö. Regierung, und die Erlässe derselbenan die Ober-Vorsteherinn, im Einsichtswege des Schulen-Ober-aufsehers, dem es in ersterer Beziehung freisteht, den Anträgen derOber-Vorsteherinn seine eigenen nöthigenfalls beizufügen.

Das Civil-Mädchen-Pensionat steht sonach nun unter der k. k. n. ö.Landesregierung, als Verwalt ungs-Oberbehörde in derProvinz Niederösterreich, welche unter der weisen und kräftigenLeitung ihres dermaligen hochverdienten Präsidenten, Seiner Excel-lenz des Herrn Johann Freiherr» Talatzko von Geftieticz,das Wohl und das Gedeihen dieses schönen Bildungsinstitutes auf ihremStandpuncte bestens zu befördern sich fortwährend angelegen sein läßt.Ihr Wirken bezieht sich auf alle Angelegenheiten des Pensionats, siemögen das Oekonomisch e, oder das Scientifische im Institute,oder die D is ci plinar-V erhält nisse in selbem betreffen. Zur Besor -gung der Pensionatsgegenstände bei der Landesstelle ist ein Regierungsrath(dermal Herr Maximilian Freiherr von Werner) als Re-ferent aufgestellt, dem außer der Bearbeitung aller, rücksichtlich demVortrage der wichtigeren Pensionatsgegenstände, welche an dieLandesftelle gelangen, insbesondere auch noch die persönlich e Nach-sichtspflege, die Vermittlung minder wichtiger Geschäfteim kurzen Wege und die Jntervenirung bei den öffentlichenPrüfungen obliegen.

In ökonomischer Beziehung hat die Regierung die Beischaffungaller Bedürfnisse, die Bedeckung der Kosten, die Erhaltung des Hausesu. s. w. zu verhandeln und zu überwachen; in Disciplinar--Be-