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aufseher, der auch die Prüfungen vornimmt und dem insbeson­dere die Lehrer untergeordnet sind. Das Verhältniß des Schulen-Oberauf- sehers zu dem Institute wurde später noch näher dahin bestimmt, daß dessen Einfluß, wie in dem k. k. Taubstummen- und dem k. k. Blinden- Erziehungs-Jnstitute, sich aufdas Unterrichtswesen, die Disciplin, die Erziehung, den Gottesdienst und die Hausandachten zu beziehen habe. In diesen Beziehungen gehen daher alle Berichte der Ober-Vorsteherinn an die k. k. n. ö. Regierung, und die Erlässe derselben an die Ober-Vorsteherinn, im Einsichtswege des Schulen-Ober- aufsehers, dem es in ersterer Beziehung freisteht, den Anträgen der Ober-Vorsteherinn seine eigenen nöthigenfalls beizufügen.

Das Civil-Mädchen-Pensionat steht sonach nun unter der k. k. n. ö. Landesregierung, als Verwalt ungs-Oberbehörde in der Provinz Niederösterreich, welche unter der weisen und kräftigen Leitung ihres dermaligen hochverdienten Präsidenten, Seiner Excel­lenz des Herrn Johann Freiherr» Talatzko von Geftieticz, das Wohl und das Gedeihen dieses schönen Bildungsinstitutes auf ihrem Standpuncte bestens zu befördern sich fortwährend angelegen sein läßt. Ihr Wirken bezieht sich auf alle Angelegenheiten des Pensionats, sie mögen das Oekonomisch e, oder das Scientifische im Institute, oder die D is ci plinar-V erhält nisse in selbem betreffen. Zur Besor ­gung der Pensionatsgegenstände bei der Landesstelle ist ein Regierungsrath (dermal Herr Maximilian Freiherr von Werner) als Re­ferent aufgestellt, dem außer der Bearbeitung aller, rücksichtlich dem Vortrage der wichtigeren Pensionatsgegenstände, welche an die Landesftelle gelangen, insbesondere auch noch die persönlich e Nach­sichtspflege, die Vermittlung minder wichtiger Geschäfte im kurzen Wege und die Jntervenirung bei den öffentlichen Prüfungen obliegen.

In ökonomischer Beziehung hat die Regierung die Beischaffung aller Bedürfnisse, die Bedeckung der Kosten, die Erhaltung des Hauses u. s. w. zu verhandeln und zu überwachen; in Disciplinar--Be-