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Ziehung stehen die Ober-Vorsteherinn, die Unter-Vorsteherinnen, alle Lehrer und Lehrerinnen, die Dienerschaft, unter der Landesstelle; mit wenigen Ausnahmen gehen die Anstellungen, eben so wie die Pensionirungen derselben, entweder von ihr aus, oder sie begutachtet selbe höheren Orts; die Vorschläge wegen Verleihung der Stiftplätze gehen durch sie; sie bestätigt die Ausnahme der Kostzöglinge u. s. w. Alle Gegenstände, die das Scienti fische des Institutes betreffen, werden ebenfalls von der Regierung bei der k. k. Studien-Hofcommission begutachtet, welcher wieder die Landesstelle in mebreren Gegenständen des Pensionates, welche schon im Verlaufe der obigen Andeutungen zur Sprache gekommen sind, untergeordnet ist. Eben so wurde schon berührt, welche Besetzungen und Verleihungen selbst der Allerhöchsten Schlußfassung Seiner Majestät unterzogen werden müssen, dieses ist insbesondere auch bei Anträgen zur Abänderung des Organismus, oder Lehrplanes der Fall.
Die n. ö. Provinzial-Baudirection und die n. ö. Provin- zial-Staatsbuchhaltung sind übrigens noch Hülfsämter der Regierung, bezüglich der Baulichkeiten und des Rechnungswesens. — Die Provinzial-Staatsbuchhaltung führt die jährliche Rechnung über die Empfänge und Ausgaben selbst.
Das Vekonomische -es Institutes.
Mit Ausnahme der Küche, welche in eigener Regie besorgt wird, und einiger kleinerer Hauserfordernisse, werden alle Bedürfnisse des Institutes, nämlich die sogenannten T arifsarbeiten, dann die Lieferungen der,selbem nothwendigen Materialartikel, wie Leinwand, Kleidungsstoffe*)
*) Die Kleidung ist bei allen Zöglingen ohne Unterschied gleich, nach der Verschiedenheit der Jahreszeit des Sommers und Winters, von dauerhaften Stoffen, mit entsprechender Abwechslung und nach einem zeitgemäßen, anständigen Schnitte.