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Ziehung stehen die Ober-Vorsteherinn, die Unter-Vorsteherinnen, alleLehrer und Lehrerinnen, die Dienerschaft, unter der Landesstelle; mit weni-gen Ausnahmen gehen die Anstellungen, eben so wie die Pensionirungenderselben, entweder von ihr aus, oder sie begutachtet selbe höherenOrts; die Vorschläge wegen Verleihung der Stiftplätze gehen durchsie; sie bestätigt die Ausnahme der Kostzöglinge u. s. w. Alle Ge-genstände, die das Scienti fische des Institutes betreffen, wer-den ebenfalls von der Regierung bei der k. k. Studien-Hofcom-mission begutachtet, welcher wieder die Landesstelle in mebrerenGegenständen des Pensionates, welche schon im Verlaufe der obigen An-deutungen zur Sprache gekommen sind, untergeordnet ist. Eben sowurde schon berührt, welche Besetzungen und Verleihungen selbst derAllerhöchsten Schlußfassung Seiner Majestät unterzogenwerden müssen, dieses ist insbesondere auch bei Anträgen zur Ab-änderung des Organismus, oder Lehrplanes der Fall.
Die n. ö. Provinzial-Baudirection und die n. ö. Provin-zial-Staatsbuchhaltung sind übrigens noch Hülfsämter derRegierung, bezüglich der Baulichkeiten und des Rechnungswesens. — DieProvinzial-Staatsbuchhaltung führt die jährliche Rechnungüber die Empfänge und Ausgaben selbst.
Das Vekonomische -es Institutes.
Mit Ausnahme der Küche, welche in eigener Regie besorgt wird, und eini-ger kleinerer Hauserfordernisse, werden alle Bedürfnisse des Institutes, näm-lich die sogenannten T arifsarbeiten, dann die Lieferungen der,sel-bem nothwendigen Materialartikel, wie Leinwand, Kleidungsstoffe*)
*) Die Kleidung ist bei allen Zöglingen ohne Unterschied gleich, nach der Ver-schiedenheit der Jahreszeit des Sommers und Winters, von dauerhaften Stoffen, mitentsprechender Abwechslung und nach einem zeitgemäßen, anständigen Schnitte.