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§. 9 .

Uebertriebenem Ehrgefühle, Ehrgeize ist bei Zeiten Einhalt zuthun.

§. 10 . .

Wegen der mannigfaltigen Ereignisse in der Anstalt, der guten und schiefen Beispiele, der verschiedenen Temperamente u. s. w. ist die Anstalt, unter kluger Leitung, die lehrreichste Sittenschule, und hat vieles vor der Privaterziehung für sich.

§. 11 .

Wohlgesinnte Mädchen werden gute und schlechte Beispiele zum eige­nen Vortheile benützen, um die Neigung zur Tugend und die Abneigung vor Allem, was böse ist, stets tiefer einzugraben.

§. 12.

Wohlwollen gegen Andere, Bescheidenheit und Anstand, Arbeitsam­keit, Dankbarkeit für den Landesfürsten, Liebe zum Vaterlande, Folgsam­keit, Gottesverehrung sollen den Zöglingen vorzüglich eingeflößt werden.

§. 13 .

Artigkeit und Bescheidenheit sind künftigen Erzieherinnen und Lehrerin­nen zu empfehlen; sie sollen sich einer allzu vertraulichen Sprache ent­halten.

§. 14 .

Die Zöglinge sollen sich untereinander mit Höflichkeit begegnen, Neckereien vermeiden, alle Thätlichkeiten im Ernste oder Scherze unterlassen.

§. 15 .

Alle besonderen Vertraulichkeiten und Freundschaften sind zu vermei­den; die Zöglinge sollen so viel möglich eine gleiche Verträglichkeit, Höf­lichkeit und Freundschaft mit Allen unterhalten, und nur jenen einen Vor­zug geben, die sich'auszeichnen; jede persönliche Abneigung soll vermieden werden.

§. 16 .

Den Dienstleuten sollen sie höflich, nie aber gebieterisch begegnen, und sich in keinerlei Vertraulichkeiten mit ihnen einlassen.