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worüber kein Becurs zulässig war, nicht überschritten werden. *) Es ist klar, dass unter solchen Umständen jeder Versuch, bessere Qualität zu erzeugen, von vornherein ausgeschlossen war.

Wir sehen jedoch diese Mahlsatzung noch zu Ende des ersten Deceniums aufgehoben und damit den Hemmschuh der natürlichen Entwicklung unseres Gewerbes beseitiget.**)

Weizen aus Ungarn war bisher noch wenige unser vor­trefflichster Weizen aus dem Banate noch gar nicht gekannt. Der grosse Gedanke Maria Theresias! Die Colonisirung der Deutschen im Banat brachte erst später seine Segnungen und somit war das Ende des ersten Deceniums dieses Jahrhunderts, wohl das Traurigste für unser Müllergewerbe, zu Ende ge­gangen.

1810 .

Begrüssen wir unser Gewerbe aus der Bevormundung der vorgedachten Satzuugsvorschriften entlassen, also frei! Folglich lür die Zukunlt als alleiniger Leiter seiner Entwicklung. Dass es dieses kostbare Gut auch würdig zu schätzen wusste, beweisst eben, dass es von da an auch ohne alle Bevormundung ge­blieben ist.

Hier muss nach allen meinen Quellen übereinstimmend eines Mannes gedacht werden, welcher für die damalige Zeit im Vorschritt des Müllergewerbes nicht nur Hervorragendes leistete, sondern als der eigentliche Erfinder des heutigen Mahlsystems zu betrachten ist, nämlich Ignaz Paur,***) welcher vorerst Müller in Vöslau war, nach einigen Jahren treffen wir ihn als solchen in Schönau und 1810 in Leobers- dorf, und zwar auf derjenigen Mühle, welche sich heute im Besitze des Herrn Nowak befindet.

*) Hof-Decret vom 28. März 1804. Prag. P. Z. 5908.

**) Regier.-Verordnnng v. 7. März 1810 ohne Nr.

***) Geboren den 22. Juli 1778 zu Tettendorf, gestorben 6. Septbr. 1842 in Lichtenwörth nächst Wiener-Neustadt.