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Unter der Benennung ,,Brothaus" besaß das Bürgerspital ein Haus am Graben, von dem es heißt, daß dasselbe,,zu leichtfertigem Lebenswandel" bestimmt war. Es war ein Schank-, Spiel- und Tanz­haus und das jetzige Haus Nr. 1144 am Graben, das rechte Eckhaus in die obere Bräunerstraße.

Zufolge einer milden Stiftung vom Herzog Albrecht im Jahre 1352 hatte das Bürgerspital wie alle Spitäler den Bezug von jährlichen 240 Stöcken Salz ü zu 115 Pfund aus Hallstadt Gottesheilsalz genannt bewilliget, für welchen Bezug vom Herzoge Albrecht VI. (1459) auch die Mauth- und Zollfreiheit zugestanden wurde.

Schon in diesem Zeitabschnitte hat das Bürgerspital das sogenannte ,,Bierrecht" erworben, ein Recht, welches in der Folgezeit zu einer der ersten Einkommensquellen des Spitales sich gestaltete. Das Bierrecht oder das ausschließliche Recht zum Bierbrauen und Bierausschank in Wien, war nach den ältesten Urkunden ein landesherrliches Recht, welches zu Lehen gegeben wurde.

Es waren mehrere Lehenträger vorausgegangen, bis im Jahre 1432 das Bürgerspital von Stefan Kraft zu Merspach ,,das ihm zu Lehen ge­gebene Bierrecht zu Wien sammt allem, was dazu gehört," erkaufte. Hier­mit war auch das älteste Bräuhaus vor dem Widmer- (Burg-) Thore in der Weidenstraße, in das Eigenthum das Bürgerspitales gekommen.

Herzog Albrecht (1432) bestätigte den -Kauf des Bierrechtes für das Bürgerspital und auch die folgenden Regenten haben dieses Recht des Spitales fortwährend geschützt, aus dem Grunde ,,damit die armen Leut desto besser unterhalten werden mögen." Es ist dies ein Beweis des großen Wohlwollens, welches die österreichischen Regenten schon in alter Zeit dem Bürgerspitale zu Theil werden ließen und die Folgezeit wird lehren, daß durch die Verleihung und Beschützung dieses Rechtes allein die österreichischen Regenten auch die größten Wohlthäter der Armen im Bürgerspitale gewesen sind.