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will, hatten einzelne Priester, und außer diesen nur wenige. So war insbesonders der Stifter des Heiligcngeistspitals, Gerard ein geschick­ter Arzt und die Ordensbruder zum heiligen Geiste haben sich ebenfalls zu diesem Zwecke ausgebildet. Sie dürften auch die ersten Aerzte des allen Bürgerspitals gewesen sein, in welchem ohnehin weniger Kranke, als alte, erwerbsunfähige Arme verpflegt wurden.

Mit der Gründang der Wiener Universität (1365) mochten in dieser Beziehung bessere Zustände angebahnt worden sein; allein auch nach dieser Zeit finden wir in den Urkunden keines Arztes im Bürger- spitale erwähnt.

Für die Seelsorge der Armen waren im Bürgerspitale nicht weniger als 7 Priester 1 Pfarrer und 6 Capläne, welche vom Bürgerspitale präsentirt und vom Bischöfe zu Passau bestätiget wurden. Dann war noch in der St. Colomanns-Capellc ein Caplan mit einem Gehilfen. Pfarrliche Iurisdictionsrechte hatte das Bürgerspital nicht, es waren aber die Priester daselbst berechtiget, die Absolution, selbst in den dem Bischöfe vorbehaltenen Fällen zu ertheilen.

Die Priester waren nicht gut dotirt und hatten blos die Verpflegung beim Herrentische und ihre Meßstipendien, welebe damals mit wenigen Pfennigen bezahlt wurden. Jeder Priester hatte nur eine Schlafkammer und alle zusammen eine gemeinschaftliche, im Winter geheizte Stube zum Tages-Aufenthalte.

Uebrigens war es im Geiste der Zeit gelegen, daß vorzüglich die religiösen Feierlichkeiten vielfach und bei jeder Gelegenheit gepflegt wur­den , zu welchem Zwecke auch reiche Ornate und Paramente vorhanden gewesen sind.

Die Verwaltung des Bürgerspitales.

Die Verwaltung für das eigentliche Spital und für die Führung der Wirthschaft war in der Person eines Meisters vereiniget, der dazu