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Abgabe einiger Stistungscapitalicn an die Staatseassa anf 103.432 fl. 37"/^ kr. vermindert. In Folge einer Vorstellung des Bürgcrspitales, daß durch diese hohe jährliche Abgabe der eigentliche Zweck des Fondes gesährdct sei, indem dadurch beinahe das gesammte Ankommen des Fou- des erschöpft werde und für die Armenpflege kaum der 5. Theil der jähr­lichen Abgabe übrig bleibe, wurde diese jährliche D.note (1791) auf 96.184 fl. 24'-/^ kr. bestimmt, wobei es bis 1808 verblieb. Vom Jahre 1809 an erhöhte ein Hoskanzleidccret den Beitrag anf 118.618 fl,, der bis l819 bezahlt wurde. Vom Jahre 1820 an mußten 2 Fünftel der vor­stehenden Summe in Eonvcntions-Münzc und 3 Fünftel in Wiener- Währung entrichtet werden, wonach die jährliche Abgabe sich anf 189.739 fl. 45 kr. W. W. oder 75.895 fl. 54 kr. (5. M. erhöhte. Dieser Beitrag wird noch alljährlich an die Staatseassa aus dem An­kommen des Bürgcrspitales unter dem Namen ,,rezcßmäßigc Gebüh­ren" entrichtet.

(5's kann wohl nicht angenommen werden, daß diese jährliche Bei- tragsguote noch weiter erhöht wird. Das Bürgcrspitnl strebt vielmehr die Herabmindcrung derselben aus 103.432 fl. 37^ kr., das ursprünglich bestimmte Ausmaß, an, welches sich in Folge des Finanzpatcntes von 1811 aus den gleichen Betrag in W. W. oder aus 41.373 fl. 3 kr. C.-M. beziffern würde und zwar darum, weil blos diese Summe als Aequi- valent für die früheren Verpflichtungen erhoben wurde und blos diese, bis zum Jahre 1784 abgelegenen Verpflichtungen des Bürger- spitales nicht die, mit deij Erweiterung der Hauptstadt fortwährend zunehmenden Auslagen der Staatsanstaltcn die Grundlage der Zahlung bilden. Wäre das letztere der Fall, so müßte die Zeit kommen, wo das ganze Einkommen des Bürgcrspitales als jährliche Beitragsquote bezahlt wird, wo sonach der Fond selbst ausgelöst und im Findet-, Waisen und Krankenhaus Fondc ineorporirt ist. Alle Widmungen des 1. und 2. Zeit­abschnittes für arme Bürger, alle Widmungen seit 1784, welche emi­nent die Bestimmung ,,sür arme Bürger" an sich tragen, wären ihren! Zwecke entzogen.

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