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Versorgungshaus bestimmt. Sie leben daselbst, nach dem Geschlechte getrennt, immer Mehrere in einem Zimmer zusammen. Bei der Einthei- lung in die Zimmer werden die Gesundheitszustände der Einzelnen be­rücksichtiget, so daß stets die Kräftigeren zusammen und die Siechen zu­sammen , in eigenen Zimmern wohnen. Für jedes Zimmer ist aus der Zahl der Psrüudner ein Vorsteher (Stubenvater, Stubenmutter) und ein Gehilfe bestimmt, welche für Ordnung und Reinlichkeit Sorge tragen.

Was der Arme an Bettgeräthe, Wäsche und Kleidung bedarf, er­hält derselbe von der Anstalt. Speisen und Getränke werden aber nicht von der Anstalt verabfolgt, sondern es erhält der Arme, wie dies seit 1735 eingeführt ist, eine tägliche Geldportion, womit er sich beimHauS- traiteur verköstigen kann. Der Traitenr verabreicht die Speisen nach einem coutractmäßig bestimmten Tarife, in welchen: die Preise so gestellt sind, daß die jeweilige Geldportion des Armen zum Ankaufe der nöthi­gen LebensmittO ausreicht.

Die Geldportion der Pfründner im Versorgungshause war nach dem Einkommen des Fondes im Lause der Zeit verschieden. Im Jahre 1784 pr. Tag 6 kr., erhielten diePfründner 1798:9 kr., 1802:12 kr., 1812:9 kr. W. W., 1813 :13 kr. W. W., 1814:18 kr. W. W., 1837: 8 kr. E. M., 1847:9 kr. E. M.. 1852:10 kr. E. M., 1855: 11 kr. E. M., 1856 :12 kr. E. M. und seit November 1858:24 kr. öst. Währ. pr. Tag. Die Stubenvorsteher und Gehilfen erhalten für ihre besondere Dienstleistung kleine Zulagen zu ihrer Geldportion.

Im Verhältniß zu diesen täglichen Geldportionen waren die Tarife der Traiterie festgesetzt, von denen wir blos den jetzt bestehenden an­führen.

Speisentarif für Gesunde.

uppe des Morgens : Ein Seitl lautere Rindsuppe detto mit Semmelschnitten detto Einbrennsuppe . .

kr. öst. W. 1

1'/2

^2

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