52

Nach der Art unserer Auffassung des Gegenstandes bleibt uns in Betreff dieses Theiles nur noch wenig zu sagen übrig. Nur das Eine müssen wir vor Allem betonen: die Frage der Organisation der weiblichen Arbeit kann nicht durch die Geschichte beantwortet werden. Wir können nicht die Mittel und Lehren dafür aus der fernen Vergangenheit nehmen in der die weibliche Arbeit ein noch wesentlicher Faktor in der Bolkswirthschaft gewesen, denn die sozialen Zustände jener Zeit wie ihre Culturverhältnisse sind losgelöst von der Ge­genwart und nichts verbindet diese mit jener. Wir können nicht versuchen nach dem Muster der französischen Revolution die weibliche Arbeit durch ein Privilegium wieder zu beleben. Die Gegenwart erblüht in ihrem Reichthums aus dem Boden der sozialen Freiheit und die Freiheit duldet kein Sonderrecht, sondern will das gleiche, allgemein giltige Gesetz. Und dieses eben und dieses allein, diese Freiheit und dieses gleiche Recht wird auch die einzige Grundfeste sein, auf der sich die weib­liche Arbeit organisiren kann. Die Fragen, die wir darnach zu beantworten haben sind, bloß die: Was kann der Inhalt der weiblichen Arbeit sein, um gleich den übrigen Menschen die errungene Freiheit innerhalb des gleichen Rechtes zu ge­nießen, und was sind die Mittel und Kräfte, durch welche das weibliche Geschlecht zu diesem Genuße befähigt wird?

Die weibliche Arbeit, meine Damen, hat im großen Ganzen keinen geringen Antheil an der gesummten Volks­wirthschaft der europäischen Staaten. Ich habe schon daraus hingewiesen, wie in der gesammten Ackerbauwirthschaft die weiblichen Arbeitskräfte nur durch die Maschinen, keineswegs durch Vorurtheile, mangelnde Kenntniß der Arbeit oder gar durch die männlichen Arbeitskräfte verdrängt oder ein­geschränkt werden. Die ländliche Bevölkerung, wie wir gleich-