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Das Recht der Frauen auf Arbeit und die Organisation der Frauenarbeit : mit einem Anhange: Über Aussstellungen der Frauenarbeit ; zwei Vorträge gehalten im Frauen-Erwerb-Verein zu Wien / von Dr. Karl Thomas Richter
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des Menschen, für die Ordnung der Gesellschaft und für die Macht des Staates. In dem Individuum schafft sie die Frei­heit der Person durch die Selbständigkeit, die sie ihin gibt. In der gesellschaftlichen Ordnung schafft sie die Gleichheit der Menschen durch die gleiche Berechtigung und Nothwendigkeit jeder Arbeit. Im Staate und seiner Macht gestaltet sie erst die gesummte Summe der Menschen zu einer einheitlichen Summe von Bürgern.

Es war für die Dauer nicht möglich innerhalb dieser Erkenntniß die Menschheit nach dem Geschlechte zu theilen, so daß nur der Mann zähle und das Weib ein Ding, ein Gegenstand, ein Nebensächliches sei. Von der wirthschaftlichen Seite der Bewegung wurde auch sie ergriffen und in der Sorge um die Frauenarbeit fand man gleicherweise die Er­kenntniß der Möglichkeit der wirthschaftlichen Selbständigkeit des weiblichen Geschlechtes. Diese Sorge zu stillen soll die Arbeit der Gesellschaft reformirt werden, indem sie in ihre Summe eine neue Zahl von Arbeitskräften mit gleichem An­spruch auf wirtschaftliche Selbständigkeit aufnimmt. Die nächste Folge dieser Entwicklung wird zeigen, daß auch in der ge­sellschaftlichen Ordnung das weibliche Geschlecht bald eine andere Stellung nach Freiheit und Gleichheit einnehmen wird.

Fragen wir nun zuerst, wie sich die Frauenarbeit in der Gegenwart gestaltet und was ihre Erscheinung in der Volkswirthschaft bedeutet? Denn nur, wenn wir wissen, was sie ist, werden wir begreifen, was sie sein kann. Ein großes Gebiet scheiden wir von vornherein aus unserer Betrachtung aus. Es ist die Arbeit, welche die Häuslichkeit dem Weibe schafft, die Arbeit in der Familienwirthschaft. Man sollte dieses Gebiet bei der modernen Frage nach der Ordnung und Pflege der Frauenarbeit stets ganz ausdrücklich aus dem