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Urkunden zur Geschichte des Suezkanals / von Georgi und Albert Dufour-Feronce
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gliedern zu ergänzen und setzte sich deshalb mit vielen hervorragenden Männern in Verbindung, u. a. mit Alexander von Humboldt( Ur­funden Nr. 10, 13 u. 15), mit von Bruck, dem Präsidenten des öster­reichischen Clond in Triest( Urkunden Nr. 12 u. 12a). Der letztere legte Wert darauf, daß die für Österreich in der deutschen Gruppe reservierten fünf Stellen nicht durch Einzelpersonen, sondern durch Korporationen besetzt würden, während für die in Deutschland noch zu vergebenden drei Stellen die Herren Geheimer Regierungsrat Thieriot, Gustav Harkort und Robert Georgi gewonnen wurden. Die für die deutschen Mitglieder einzuzahlenden je 5000 Fr. wurden von der sächsischen Staatsregierung vorgestreckt( Urkunde Nr. 19) und dem Vorsitzenden die Pflicht auferlegt, von Zeit zu Zeit über den Fort­gang des Unternehmens Bericht zu erstatten; das ist befolgt worden, wie aus den Urkunden 58, 66 u. 103, 106 erhellt. Die Berichte des Ingenieurs Jaßnüger, des Unteringenieurs des Herrn Negrelli( Ur­kunde 29-33), die von den Beauftragten des Herrn Talabot, Ingenieur Bourdaloue, ausgearbeitete Instruktion, sowie die Berechnungen über die aufgewendeten Kosten zeigen, mit welchem Ernste und mit welchem Erfolge die deutsche Gruppe unter der Führung Negrellis und in zweiter Linie die französische sich ihrer Aufgabe unterzogen. Ein ver­hängnisvoller Schritt war es aber, daß auf Veranlassung von Arlès und Enfantin Lesseps nach Ägypten geschickt war, weil sie bei der Thronbesteigung Said- Paschas, mit welchem Lesseps in Paris sehr befreundet gewesen war, voraussetzten, es werde ihm gelingen, die Kon­zession für die Erbauung des Kanals von diesem neuen Pascha zu erlangen. Dufour schreibt darüber unter dem 27. Januar 1858( Ur­funde nr. 79): Dies ist geglückt, und die einl. Abschrift der Punk­tation zu den Bedingungen ist allerdings sehr günstig." Weiter schrieb Dufour darüber an den Triester Magistrat unter dem 27. Februar 1853 ( Urkunde Nr. 78): Die Konzession hat allerdings auf den Namen des Herrn de Lesseps gestellt werden müssen, weil man im Orient nicht gewöhnt ist, dergleichen Berechtigungen an anonyme Gesellschaften zu erteilen, es wird sich aber eine Form finden lassen, um die Über­tragung auf unsere kosmopolitische Gesellschaft zu bewirken." Lesseps hat diesen Erwartungen, die zu hegen man ja voll berechtigt war, weil er der Beauftragte der Gesellschaft war, ausgerüstet mit ihren Plänen und ihren Mitteln, nicht entsprochen; es gehört dies den darüber ge= pflogenen juristischen Erörterungen an; es sei hier nur auf zwei Punkte aufmerksam gemacht: Lesseps hat sein Verhalten darauf gestützt,