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Um unsere Stellung aber nicht zu beeinträchtigen, ist es nöthig, daß unsere Gruppe ihre Beiträge richtig einzahle, ist dies geschehen, so stehen wir auf dem Rechtsboden in Beziehung auf den Vertrag von 1846 und da unsere Pariser Freunde doch die vollkommensten Ehrenmänner sind, die es gibt, können wir darauf rechnen, daß sie nie etwas ungerechtes gegen uns beschließen würden, wenn wir nicht durch nichterfüllung einer Bedingung des Contractes, so zu sagen, aus dem Vereine schieden. Auf die Einladung die ich an die durch Sie s. 3. angeworbenen Corporationen richtete, hat die
Handelskammer von Denedig Fr. 1000 Einzahlung remittirt die auch schon nach Paris übermacht sind.
Der Stadtmagistrat von Triest hat ein Schreiben voller Be= denklichkeiten an mich gerichtet, auf welches ich die einliegend in Abschrift erfolgende Antwort erlies.
Der Niederösterreichische Gewerbeverein haben noch nichts von
Der Oesterreichische Clond
Die Börse von Triest
sich hören lassen.
Für die Beiträge der Norddeutschen Mitglieder des Groupe Allemand sind die Anschaffungen schon längst in meine Hände gelangt. Es wäre nun schade wenn die vier vorgenannten Korporationen mit ihren Beiträgen zurückbleiben sollten; ich hoffe, Sie werden sie be= stimmen, diese Verbindlichkeit zu erfüllen, denn allerdings können wir nur durch pünktliche Erfüllung der von uns laut Contract von 1846 übernommenen Derbindlichkeiten eine gute Stellung in der Sache behalten den Franzosen gegenüber, die durch die Concession und ihren Kaiser so überwiegenden Einfluß gewonnen haben und bei welchen namentlich durch die Herbeirufung französischer Capitalisten zur Uebernahme der österreichischen Eisenbahnen auf einmal die ihnen innewohnende Neigung zu Selbstüberhebung eben jetzt auch bei den Besten unter ihnen stark hervortritt.
Vor allem liegt uns jetzt ob die größte Einigkeit mit den andern Comité Gruppen zu erhalten und dann:
1. zu trachten, von Seiten Ihrer Regierung ebenso warme Theilnahme bezeigen zu laßen, wie sie Kaiser Napoleon an den Tag legt; 2. darauf hinzuwirken, daß bald eine Conferenz der verschiedenen Gruppen zusammenberufen werde;
3. wenn diese Conferenz festgesetzt ist, zu erlangen, daß die ver= schiedenen Oesterreichischen Corporationen, welche sich beteiligt haben, durch Höchstgeeignete, thunlichst einflußreiche und auch