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Alexander Friedmann.
Fig. 45
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10 Meter
10 Meter
zügliche Dienfte für die Kennzeichnung von Untiefen und befonders von beweglichen Sandbänken, find verhältnifsmäfsig wenig koftfpielig und erfparen in manchen Fällen gefahrvolle Arbeiten, wie folche für den Ar- Men befchrieben werden.
Leuchtthürme werden nur an befonders wichtigen oder befonders gefährlichen Stellen angebracht. Weniger wichtige Stellen des Littorales, deren Erkenntnifs von der Ferne her jedoch wünfchenswerth ift, werden, wenn fie nicht ohnehin weithin kenntliche Eigenthümlichkeiten bieten, mit kleineren Thürmen, Landmarken genannt, verfehen, von denen manche des Nachts mit Lichtfignalen verfehen find, die meiſten jedoch ohne folche lediglich als Tagesfignale gelten, da bei dunkler Nacht, Nebel oder fchwerer See die Schiffe ohnehin der Küfte mög. lichft fern bleiben.
Die nachftehenden Fig. 46, 47, 48 und 49 geben Skizzen einiger folcher Landmarken, wie fie entlang der öfterreichifchen Küften zwifchen den Leuchtthürmen disponirt find. Wie bei den Leuchtthürmen im Grofsen, fo wird auch bei diefen Landmarken darauf gefehen, dafs fie durch die Eigenthümlichkeit der äufseren Form, mitunter auch des Anftriches, für die Oertlichkeit, die fie kenntlich machen follen, charakteriftifch werden.
Nebft den Warnzeichen auf fixem Erdreiche werden auch fchwimmende Warnzeichen aller Art, namentlich in der Nähe von Häfen, behufs Erleichterung der Einfahrt in diefelben, angebracht; die Skizzen der Fig. 50 und 51 zeigen mehrere Varianten, wie fie in der öfterreichifchen Abtheilung ausgeftellt waren Speciell die Bojen der Fig. 51 dienen im gleichen Mafse zur Vertauung der Schiffe vor der Ein- oder Ausfahrt und beftimmen durch ihren Anftrich die zu verfolgende Fahrtrichtung. In Frankreich z. B. find, je nachdem die vom Meere kommenden Schiffe rechts oder links von den Bojen fahren, alfo die vom Hafen