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Eisenbahn-Unter- und Oberbau : (Gruppe 18, Section 2) ; Bericht : 1 / von Franz Rziha
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I. Die geschichtl. Entwickelung u. d. Culturwerth d. Eisenb.

Als ein hervorragendes Ausflussmoment der friedlichen Völker­begegnung auf dem Eisenbahnbauplatze ist auch noch das wesent­lich civilisatorisch wirkende Ergebniss der vermehrten Sprach­kenntniss hervorzuheben.

3. Die Generalisirung des Baugewerbes.

Auf keinem Gebiete der gewerblichen Thätigkeit hat die Scheidung in Zünfte ehemals jene Berechtigung gehabt, welche den Baugewerben zuzusprechen ist; denn keine andere gewerbliche, wie die Bauthätigkeit, hatte diese strenge Scheidung und Vor­bedingung einer fachlichen Vorbildung aufzuweisen. Dieselbe Be­gründung nun, welche die Zünfte im Bauwesen schuf und zu jener Dogmatik hob, die wir in den Bauhütten des Mittelalters und in der ethischen Form des Maurerthumes zutage treten sehen, gilt auch von der Scheidung der einzelnen Baugewerbe kurz nach der Zeit der Zünfte. Eine solche strenge Scheidung nun hat aber jene Unzukömmlichkeiten, die sich überall im Leben dort äussern, wo Verwandtes schroff zu einander steht, und wird nur dann wieder vermittelt, wenn eine grosse Action den Werth der Gemein­samkeit erkenntlich macht. Diese Action gegenüber der Scheidung der einzelnen Baugewerbe war ohne Zweifel lediglich der entstehende Eisenbahnbau. Die Eigenschaften dieser Bau­thätigkeit und die Form, unter der sie zutage trat, gebot in vielen Dingen den Act technischer Selbsthilfe; die Leistungen des Einzel­gewerbes griffen mehr denn früher in einander und das schwer wiegende Moment der fortdauernden Anschauung nivellirte die Schroffheiten des Einzelgewerbes. Und in der That, die vermehrte Bauthätigkeit durch die Schaffung der Eisenstrassen löste auch die Starrheit des Einzelgewerbes: das Handwerk der Steinmetze ver schmolz zu einem Theile mit jenem des Maurers und hob sich zum anderen Theile in die Bauhütte des Bildhauers; das Gewerbe des Zimmermannes verschmolz sich in der Einzelperson des ver­einigten Maurer- und Zimmermeisters; das Schlossergewerbe über­ging in die industrielle Thätigkeit, und seine Erzeugnisse wurden currente Handelsartikel; das Gewerbe des Glasers ging in die Hände des Kaufmannes über und so verlor sich ein Rest der Bauzunft nach dem anderen in der Allgemeinheit des

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