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Eisenbahn-Unter- und Oberbau : (Gruppe 18, Section 2) ; Bericht : 1 / von Franz Rziha
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2. Dammherstellungen im Wasser.

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Napoleons I. gemacht, welcher Antwerpen zu einem bedeutenden Kriegshafen gestalten wollte und desshalb die Verbindungswege dort­hin zu verbessern wünschte; die Ereignisse der Jahre 1812 und 1813 verhinderten die Ausführung dieses Planes.

König Wilhelm I. regte die Sache 1827 wieder an und wurden von den Ingenieuren Zeelands 1830 ausführliche Entwürfe der Abdämmung eingereicht; auch diese Projecte verfielen halber der Folgen der belgischen Revolution.

Erneut wurde das Project wieder aufgegriffen, als die Firma Dronkers und Comp. die Concession zum Baue und Betriebe der Zeelandisch- Limburgischen Eisenbahn erhielt; die Concessionsver­pflichtung der Abdämmung der Osterschelde gelangte jedoch wegen der Aufhebung der ganzen Concession nicht zur Ausführung.

Im Jahre 1866 wurde die Sache definitiv in die Hand genommen und wurden die Pläne der Ausführung von dem Oberingenieur M. Simon der niederländischen Staatseisenbahnen angefertigt, welcher auch die Ausführung des Baues, unterstützt durch die Ingenieure L. J. Kesper und A. C. Brockmann, leitete.

b) Zweck der Abdämmung.

Durch das Gesetz vom 18. August 1860 wurde unter Anderem bestimmt, dass die nun bestehende Eisenbahn von Roosendaal nach Vlissingen auf Staatskosten hergestellt werde. Diese Bahn vereiniget das mitteleuropäische Eisenbahnnetz mit dem durch König Wilhelm III. am 8. September 1873 eröffneten Seehafen von Vlissingen, dessen Situation aus Tafel 4 ersichtlich ist, und welcher als der vortrefflichste Hafen der Niederlande geschildert, auch als ein künftiger Concentrationspunkt im Verkehre der Völker der alten Welt mit jenen von Amerika betrachtet wird.

Die Herstellung dieser Eisenbahn, welcher ein so wichtiges Ziel gesteckt ist, erforderte einen Uebergang über die Osterschelde, also eine feste Verbindung zwischen den Provinzen Nord- Brabant

und Zeeland.

Die Schüttung dieses Dammes durch die Osterschelde bedingte im Allgemeinen und besonders durch Artikel 3 des Ver­trages vom Jahre 1839 mit Belgien die vorherige neue Eröffnung