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IV. Aussergewöhnliche Unterbauten.
eines Wasserweges zwischen der Oster- und der Westerschelde, also zwischen dem Rheine und der Schelde.
Zu diesem Zwecke wurde zwischen Hansweert und Wemeldingen ein Canal von 9150 Meter Länge, 4212 Meter Spiegelbreite, 61 Meter Minimaltiefgang angelegt, dessen Kuppelschleussen 16 Meter und dessen Brücken 17 Meter Lichtweite haben.
Die Baukosten dieses Canales einschliesslich der ihn überschreitenden gegenwärtigen Eisenbahnbrücke betrugen 4,420.000 fl. österreichischer Währung, und erhellt die Wichtigkeit des Canales schon aus dem Umstande, dass seit seiner Eröffnung im Jahre 1866 im Durchschnitte jährlich 17.100 Schiffe mit 895.100 Tonnen Gehalt passirten.
Ungeachtet dieser bedeutenden Geldopfer und der sichtlichen Erreichung eines grossen Zweckes war dieser Canal dennoch der Ausgangspunkt erheblicher diplomatischer Verwickelungen zwischen Belgien und Holland, ferner die Ursache der Abhaltung und Entstehung einer Fluth von Commissionen, Gutachten, Flugschriften und Meinungsäusserungen; denn Belgien, sich stützend auf die Tractate, behauptete, dass Antwerpen durch die Absperrung der OsterSchelde wesentlich geschädigt wäre, während die niederländische Regierung ihrerseits behauptete, die Tractate nicht verletzt zu haben, indem der genannte hergestellte Canal durch Südbeveland die Schifffahrtsinteressen aufrecht erhalte, die beabsichtigte Abdämmung eines Seitenarmes des Hauptstromes den Letzteren selbst verbessere und nach diesen technischen Ergebnissen die Absperrung der Osterschelde durch einen Eisenbahndamm nur eine Massregel im eigenen Lande sei.
Der diesermassen entstandene Streit, allseits als„, Scheldefrage" bekannt, gibt daher einen neuen Beweis für die alte Erfahrungssache, dass technische Arbeiten auch häufig dem Anpralle internationaler Interessen gewachsen sein müssen.
Der vorliegende Fall ist für uns Ingenieure zu lehrreich, als dass eine nähere Auseinandersetzung desselben übergangen werden könnte.