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IV. Aussergewöhnliche Unterbauten.
Die Länge des Eisenbahndammes durch die Osterschelde misst 3637 Meter, die Krone des Dammes für ein Doppelgeleise bemessen, vorläufig jedoch nur eingeleisig benützt, misst 10 Meter Breite und liegt 4.70 Meter über Neu- und Vollmondsfluthhöhe und 2.25 Meter oberhalb des höchst bekannten Wasserstandes der Osterschelde.
Die nördliche Dammböschung, welche der Sturmseite zugekehrt ist, hat eine Anlage von 1: 4 bis zu einer Berme von 10 Meter Breite, welche 2.0, respective 1 Meter über Neu- und Vollmondsfluthhöhe liegt; die südliche Dammseite böscht sich wie 1: 3 bis zu einer Berme von 5 Meter Breite, welche an der Wurzel 15 und in der Vorlinie 125 Meter oberhalb der Springfluthhöhe liegt. Diese beiden oberen Böschungen und die Bermen haben eine Bekleidung von einer 1 Meter starken Thonschicht, welche mit Rasen bedeckt ist. Die Böschungen unterhalb der Bermen haben eine dreifüssige Anlage und sind durch eine 50 Centimeter starke Thonverkleidung und eine darüber liegende Faschinendeckung, welche mit Bruchsteinen besetzt ist, gesichert. Der Böschungsfuss ist entweder in die Sandbänke eingeschnitten, oder er stützt sich auf die Faschinendämme, welche die Schifffahrtsrinne und die Stromrinne unter dem südbevelandischen Walle bühnenartig begrenzen. Diese alten Faschinendämme, deren in jeder Rinne zwei, nördlich und südlich der Eisenbahn 1, sich befinden, bilden also einen Profiltheil des Eisenbahndammes( vergleiche Blatt 3), und sie sind construirt aus Senkstücken und Decklagen, welche mit Thon und Steinballast beschwert sind. Die Höhenlage der Krone dieser Dämme stimmte mit jener der Sandbänke längs der Ufer überein und betrug 115 Meter unter der Springfluthhöhe.
Die Kronenbreite der südlich gelegenen, dieser Dämme beträgt 6 Meter, die Krone der nördlichen Dämme 8 Meter; die mit Steinen angeschütteten oder damit besetzten äusseren Böschungen dieser Faschinendämme haben eine vierfüssige Anlage, die inneren eine zweifüssige.
Die Grundlage der Faschinendämme besteht aus einer Schicht Senkstücke, welche bis 15 Meter ausserhalb des Fusses der äusseren Böschung und bis 2 Meter ausserhalb des Fusses der inneren Böschung ragen, wie dies aus Blatt 3 zu ersehen ist.