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Eisenbahn-Unter- und Oberbau : (Gruppe XVIII, Section 2) : 2 / Bericht von Franz Rziha
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I. Fundirungen.

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das Eindringen des Wassers, oder aber nur zum Schutze gegen die Strömung des Wassers angewendet wird.

Fangdamm sowohl, wie Fangmantel können also entweder eingerammt, oder aber undicht aufgesetzt( in der Literatur oftmals falsch als, schwimmend" bezeichnet) werden, je nachdem eine ,, Sümpfung der Wässer oder eine Arbeit im Wasser beabsichtigt wird.

Die Wahl des Materiales, welches zu diesen Schutzwandungen genommen wird, übt selbstverständlich keinen Einfluss auf das System der Fundirung, wesshalb beispielsweise die Systeme von Moorsom und Pluyette füglich nicht getrennt werden können.

allUeberblicken wir die chronologische Entwickelung des Systemes der Fundirungen mittelst Schutzwandungen, so haben wir, von dem einfachen Thon- und Fangdamme ausgehend, als erste Neuerung die undicht aufgesetzte Schutzwandung des Capitäns Moorsom zu verzeichnen, welcher bereits 1837 zu Tewkesbury die Avonbrücke derart fundirte, dass er unter dem Schutze eines eingelassenen guss­eisernen Kastens die Betonirung vollzog- ein Gründungsverfahren, welches von Pluyette 1856 bei der Marnebrücke nächst Nogent mittelst eines Blechmantels; welches ferner beim Baue der Brücke St. Michel in Paris 1857, der Brücke Louis Philipp 1860 und der Brücke de Bercy 1863 vermittelst hölzerner Schutzmäntel; welches neuerlich durch den Wasserbaudirector Berg in Bremen im Jahre 1861 bei der Erbauung von Eisbrechern, weiters im Jahre 1866 bei der Erbauung der Bremer Brücke über die grosse Weser im Zuge der Oldenburger Eisenbahn wieder vermittelst Blech­wandung, und zwar in Dimensionen( für den Drehpfeiler) von 72 Fuss Länge, 43 Fuss Breite und 15 Fuss Höhe angewendet wurde und welches endlich in noch grösseren Dimensionen von Eads anfänglich für den Bau der grossen St. Louis- Brücke über den Mississippi projectirt worden war.

Derlei undichte Schutzwandungen sind übrigens nicht nur in Form einfacher Mäntel, sondern auch in Form der sogenannten schwimmenden Fangdämme im Gebrauch, und erwähnen wir nur des schwimmenden Fangdammes bei der Fundirung der Coblenzer Brücke 1862, der Victoria brücke zu Montreal 1866, sowie der neuer­lichen diesfälligen Fundirung des zweiten Strompfeilers der Elbe­