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Eisenbahn-Unter- und Oberbau : (Gruppe XVIII, Section 2) : 2 / Bericht von Franz Rziha
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IV. Eiserne Brücken.

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Anforderungen in Bezug auf leichte Ausführung Rechnung zu tragen, wurden folgende Normen für die Wahl des Constructionssystems eiserner Brücken aufgestellt:

Brücken mit Constructions- Stütz- Weite bis circa 12 Meter sollen aus Blechträgern, on olla abdur

Brücken mit grösseren Stützweiten sollen aus Fachwerk- oder möglichst einfachen Gitterträgern gebildet werden. gub Wenn es die Constructionshöhe irgend zulässt, soll die Fahr­bahn, namentlich bei den Blechbrücken und kleineren Gitter­brücken, über den Trägern angeordnet werden, wobei es jedoch als Grundsatz gilt, bei letzteren die Befestigung der Fahrbahn stets so vorzunehmen, dass die Einwirkung der äusseren Kräfte auf das System des Trägers nur in den hierzu geeigneten Knotenpunkten stattfinde. ied

Bei der Wahl und Anwendung des Constructionssystems der Fachwerk- oder Gitterträger ist nicht sowohl nach neuen Formen zu streben, als vielmehr darauf zu sehen, dass die bekannten ein­fachen Systeme, auf welche schliesslich jede Constructionsform wieder zurückgebracht werden kann, in Bezug auf einfache und praktisch leicht durchführbare Details möglichst durchbildet werden und nicht ein System ausschliesslich für alle Spannweiten, sondern den localen Verhältnissen entsprechend ein passendes System angewendet werde.

Brücken mit mehreren Oeffnungen werden bei Spannweiten von mehr als 20 Metern durch continuirliche Träger gebildet.

Jedes Geleise erhält in der Regel eine besondere Brücken­construction, die nur aus zwei Trägern gebildet wird.

Alle Querschnitte sind so zu wählen, dass für Aussteifung der Träger kein besonderer Materialaufwand nothwendig ist.

Es sollen nur allgemein gangbare Eisenarten, womöglich nur Winkel-, Flacheisen und Bleche, verwendet werden.

Kröpfungen der Eisentheile sind zu vermeiden.

b) Anordnung des Querschnittes. Für den Fall, dass die localen Verhältnisse günstig und die Fahrbahn über die Träger gelegt werden konnte, wurden die letzteren bei den Blechbrücken 2 Meter, bei den Fachwerkbrücken von 16-30 Meter Stützweite