IV. Eiserne Brücken.
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Bei Fachwerk- und Gitterbrücken wurden, wo es möglich war, die Windkreuze immer an der oberen und unteren Gurtung angebracht und steif construirt."
1610
g) ,, Inanspruchnahme des Schmiedeisens. Zufällige Last. Bis zum Erscheinen der Verordnung des k. k. Handelsministeriums vom 30. August 1870, welche hierüber bestimmte Normen gab, wurde bei der Berechnung der Querschnittsabmessungen eine zulässige Inanspruchnahme des Schmiedeisens, und zwar bei den Hauptconstructionstheilen( den Brückenträgern) von 7 Kilogramm pro Quadratmillimeter, bei den Quer- und Längsträgern von 6 bis 6.5 Kilogramm pro Quadratmillimeter vorausgesetzt, während nach dem Erscheinen dieser Verordnung, welche 8 Kilogramm pro Quadratmillimeter im Allgemeinen mit Ausnahme der Nieten für zulässig erklärt, 8 Kilogramm pro Quadratmillimeter für die Hauptträger und 6 bis 6.5 Kilogramm pro Quadratmillimeter für die Quer- und Längsträger in Rechnung gebracht wurden.
Die zufällige Last wurde mit specieller Rücksichtnahme auf die Locomotiven der Oesterreichischen Nordwestbahn bestimmt; bei den Brücken über 30 Meter Stützweite aber durchgehends mit 4 Tonnen pro laufenden Meter der Stützweite angenommen."
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