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Eisenbahn-Unter- und Oberbau : (Gruppe XVIII, Section 2) : 3 / Bericht von Franz Rziha
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Oberbau.

XVII zur Vorführung gebracht und benützen im Nachstehenden den Seitens der Erfinder aufgestellten, beschreibenden Text.

1. Zweck der Apparate.

Die Apparate haben den Zweck, die Weichen und Signale auf Bahnhöfen für die ein- und ausfahrenden Züge mit absoluter Sicher­heit richtig zu stellen, ohne dabei für das Rangiren der Züge Unbe­quemlichkeiten hervorzurufen. Sie lassen sich überall da anwenden, wo jeder Zug stets einen ihm vorgeschriebenen Weg verfolgen kann, und ist dieses die Vorbedingung, welche erfüllt werden muss.

Durch Anfertigung von Versuchsapparaten und Anstellung eingehender Versuche hat sich die Wirkungsweise der Apparate als eine schnelle, sichere und in allen Theilen zutreffende erwiesen, so dass für die nachstehenden Eigenschaften derselben vollständige Garantie geboten werden kann:

1. Das Fahrsignal eines Zuges stellt nur dann auf, Fahrbar", wenn vorher alle vom Zuge zu befahrenden Weichen in die richtige Lage gebracht worden sind. Die Stellung der Weichen und des Fahrsignals erfolgt gemeinschaftlich durch Anziehen eines Hand­hebels.

2. Zweien Zügen, deren Wege sich kreuzen, kann nie gleich­zeitig das Fahrsignal gegeben werden.

3. Die erfolgte Stellung des Signals und somit auch die der Weichen wird durch ein Controlsignal am Centralpunkte angezeigt.

4. Alle Weichen sind während der Bewegung des Zuges fest verschlossen, können aber nach Einziehen des Fahrsignals an Ort und Stelle von Hand aus bewegt werden.

15. Die Apparate wirken mit Sicherheit auf Entfernungen von 3000 Meter. Die Stellung einer Weiche erfordert eine Zeit von 1 bis 4 Secunden, die eines Signals von 3 bis 8 Secunden je nach Anwendung einer weiteren oder engeren Rohrleitung.

2. Einrichtung der Apparate im Allgemeinen.

An einem Orte, dem Centralpunkte, welcher eine möglichst freie Uebersicht über die Bahngeleise gestattet, ist ein Accumulator aufgestellt. von dem so viele Rohrleitungen ausgehen, als verschieden­artige Züge den Bahnhof passiren. Die einem Zuge angehörige