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Der Zeichen- und Kunstunterricht / von J. Langl
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Der Zeichen- und Kunftunterricht.

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aber ein, dafs es bei der ungleichen Vorbildung der Schüler fchwierig fei, neben dem Talente zugleich den Fleifs zu belohnen, und fo wurden( 1854) ftatt deffen Stipendien geftiftet. Leider ſpielte dabei die Speculation der Lehrherren wieder eine die Sache verkennende Rolle und der Nutzen für das Allgemeine blieb pro­blematifch. Es wurden fodann( 1864) zahlreiche Abendcurfe eröffnet, um reichere Gelegenheit zur Fortbildung der Gewerbetreibenden zu geben und damit die Zahl der öffentlichen Zeichenfchulen auf 33 vermehrt.* Es wurden Concurfe mit Preifen eingeführt, die alle zwei Jahre bei Gelegenheit der Ausftellungen der Union de beaux arts" abgehalten wurden; aufserdem ftellte die Commune jedem Vorfteher der Zeichenfchulen jährlich im Verhältniffe zur Schülerzahl Medaillen zur Verfügung, die von dem betreffenden Profeffor an die fleifsigften Schüler zur Vertheilung kamen. Um aber auch die Erwachfenen( Gehilfen, Gefellen etc.) zu animiren und das Intereffe zur Fortbildung rege zu erhalten, wurden auch für diefe jährliche Concurfe mit Auszeichnungen gefchaffen.** Gréard unterzieht ferner die in Frankreich beftehenden Fachfchulen einer eingehenden Kritik, fucht in Beifpielen die Verhältniffe des allgemeinen und fachlichen Unterrichtes in den verfchiedenen Anftalten darzulegen und entwirft mit Zugrundelegung der Syfteme, nach welchen die bereits bestehenden Schulen zu Creuzot, Nantes, Havre und Paris eingerichtet find, das Programm für eine Muſterſchule, welche den Anfor­derungen der Zeit und den Verhältniffen von Paris am entſprechendften erfcheint. In der Conclufion empfiehlt der Autor dann der Regierung, dafs in Paris fogleich eine derartige Schule zu errichten fei, die allen fpäter zu fchaffenden als Mufter dienen foll; dafs ferner die Bevölkerung von der Regierung aufzufordern fei, die Lehrjungen zum Befuche der Fortbildungscurfe zu verhalten; dafs die Regierung die von den Genoffenfchaften erhaltenen Gewerbefchuten unterſtütze und die Ent­wicklung der fonftigen Zeichenfchulen in jeder Hinsicht fördere. Die leitenden Behörden find diefen Wünſchen bisher im vollften Mafse nachgekommen und haben in einer Reihe von Verfügungen dargelegt, dafs fie den kunftgewerblichen Unter­richt felbft in den ärgften politifchen Kämpfen nicht aus dem Auge verlieren und gerade darin die Wiedererholung des Landes fuchen.

Als ,, Reglement général fur l'enfeignement du deffin dans les écoles pri­maires et dans les claffes d'aprentis ou d'adulte de la ville de Paris" gelten noch die Verordnungen vom Jahre 1865( von Duruy und C. E. Haufsmann).

Die Prüfung, welche Zeichenlehrer der écoles municipales vor der hiezu beftimmten Commiffion abzulegen haben, befteht für das freie Zeichnen: 1. In der Ausführung einer Zeichnung nach einem Gypsornamente; 2. in einer Zeichnung nach einer antiken Statue; 3. in einer vollkommen durchgebildeten Zeichnung der menfchlichen Geftalt nach der Natur; 4. aus einer freien Compofition eines Ornamentes mit figuralen Motiven( kann nach Belieben von den Candidaten gezeichnet oder modellirt werden); 5. in der Correction eines Ornamentes und einer Figur an einer Schülerzeichnung, welche der Candidat vor der Commiffion ( en expliquant à haute voix) vorzunehmen hat.

Für das Linearzeichnen hat der Candidat: 1. Nach einem gegebenen Pro­gramme eine architektonifche Aufgabe, und 2. eine Aufgabe aus der darftellenden Geometrie zu löfen; ferner 3. mündliche Prüfung abzulegen über die Elemente der Mathematik, Geometrie, darftellende Geometrie, Perſpective, Architektur und Mechanik.

* Im Jahre 1851 gab es deren blofs fechs.

** Die noch beftehenden Beftimmungen hiefür find folgende: Von je 25 Schülern einer Anftalt können 3, die der betreffende Profeffor ihren Fortfchritten gemäfs beftimmt, an dem Wettkampfe theilnehmen. Die Schüler der verfchiedenen Schulen verfammeln fich in einem Locale der Adminiſtration und haben unter Aufficht zwei Zeichnungen zu liefern, und zwar 1. die Copie eines Ornamentes nach gegebener Vorlage und 2. die Copie eines Ornamentes nach einem Gypsmodell. Es werden jährlich drei Preife und fechs ehrenvolle Erwähnungen verliehen. Jeder Medaille ift ein vom Präfecten unterzeichnetes Diplom beigegeben.