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£ rge bnisse

der Privat- und Staats-Correspondenz mittelst der k. k. österreichischen Staats-Telegraphen

während des Jahres 1867.

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Gulden

Im Monate December 1867

In den früheren 11 Monaten

343

91. .63 1,145.954

24.6381 -13Y1451 23.2071 273

298.596 192.468j295.292| 4.472

5.10(1

72.934

i 105.125

11,344 962

Zusammen .

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1,237.517

323,234 ; 205.613J318.49 ' 1 4.74,5

78.0341 1,450.087

Während des Jahres 1866 Daher eine Zunahme von _ Abnahme

,1,146.2831186.384

91.234il36.830

343.440

139.827

217,372' 6.487

100.927;

1.742

93.8231 1,263.530

. j 184.337 13.789

Rundschau.

Inland.

(Trennung des Beamten- und Diener- Status der cis- und transleithanischen Tele- graphen-Anstalt.) Nach einem zwischen denk, k. und k. ung. Handels-Ministerien riicksicht- lich des Telegraphenwesens in den beiden Reichs­hälften abgeschlossenen Uebereinkommens hat nunmehr die Trennung des Beamten- und Diener- Status der k. k. und k. ungarischen Telegraphen- Anstalt stattgefunden und wird die nachstehende Anzahl von Beamten und Dienern in den Status der k. ungarischen Telegraphen-Anstalt ein­gereiht :

1 Verwalter I. Classe

1 Controlor II.

1 Commissär II.

14 Obertelegraphisten I.

27 II.

45 Telegraphisten I.

28 * II.

92 III.

16 Amtsboten I.

26 H.

29 III.

8 Aushilfsboten

33 Aufseher I.

35 Aufseher II. Olasse

35 Aushilfsaufseher.

Die Beamten und Diener, welche keine Landeskinder sind, mussten bei dieser Gelegen­heit folgende, in deutscher und ungarischer Spra­che ansgefertigte Erklärung unterzeichnen:

Endesgefertigter erkläre hiermit, dass ich unter der, in der Aufforderung des hochlöblichen kön. ung. Ministeriums für Ackerbau, Industrie und Handel vom 8. April 1. J. Z, 5220/1219 enthaltenen Versicherung, laut welcher ich mit den eingebornen k. ung. Beamten (Dienern) in jeder Beziehung einer vollkommen gleichmässi- gen Behandlung theilhaftig werde und mir mei­ne bisherigen Dienstjahre eingerechnet werden, in den Personalstand der k. ung. Telegraphen (Beamten, Aufseher, Amtsboten) definitiv zu übertreten wünsche, und mich demzufolge den von Seite des k. ung. Ministeriums für Acker­bau, Industrie und Handel bestimmten diessfäl- ligen Bedingungen vollkommen unterwerfe ; ins­besondere verpflichte ich mich, dass ich:

1. Binnen längstens drei Jahren die unga­rische Sprache in solchem Umfange mir eigen mache, da ss ich meinen Amtspflichten vollkommen zu entsprechen vermöge.

2. Längstens binnen einem Jahre den über die Einbürgerung bereits bestehenden oder spä-