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Bericht der schweizerischen Telegra- phenverwaitnng für das Jahr 1867 .

(Fortsetzung.)

Wir suchten , wie schon oben ange­deutet, die Thätigkeit der Angestellten der Haupt- und Specialbureaux anzuregen, indem wir auf definitive Weise ihre Stel­lung ordneten und die Öconomische Lage derselben verbesserten, ohne die Grenz­linie zu überschreiten, die uns in finanziel­ler Hinsicht vorgezeichnet ist.

Folgende Bestimmungen wurden zu diesem Zwecke zum Beschlüsse erhoben:

1. Die vom Gesetze nicht unterschie­denen Ltellen auf den Telegraphenbureaux sind einander gleich. Es findet daher bei Vakanzen kein Vorrücken auf solchen Stel­len statt, sondern es wird dem zu * zenden Bureau nur ein neue ^ ^ 6

gefügt, dessen Besn'-'S s8atz rlie Wabl behördenacb J « 11 Verhältnissen bestimmt.

9. jJie Besoldung der vorbezeichneten Beamten richtet sich nach ihren individu­ellen Leistungen.

Die Besoldungsansätze werden all­jährlich im Monat Juni durch gesehen, wobei inner den Schranken des Gesetzes und des Jahresbudgets bei denjenigen Be­amten, welche sich durch tüchtige Lei­stungen verdient gemacht haben, Besol­dungserhöhungen stattfinden können.

Im Laufe des Jahres finden dagegen in der Regel sonst keine Besoldungs­veränderungen statt.

3 . Der Rang der Beamten auf einem Bureau richtet sich jeweilen nach der Grös­se ihrer Besoldung und bei gleicher Be­soldung nach dem Dienstalter.

4. Die Chefs der Bureaux werden in ihrer Eigenschaft als Telegraphisten auf die reglementarische Amtsdauer gewählt, dagegen wird ihnen die Leitung der Bu­reaux nur auf unbestimmte Zeit übertragen. Diese Bestimmung hat zum Zweck, die

Bureauchef«, deren gerechte und feste Autorität von so grosser Bedeutung für den guten Gang des Dienstes ist, zu unabläs­sigem Diensteifer anzuspornen und deren Ersetzung bewerkstelligen zu können, sobald dieselben den Erwartungen niclt genügen sollten.

Ueberdies wurden Beitimmungen auf­genommen, welche die Versetzung de Beamten von einem Bureau auf da* ander erleichtern, ferner sobhe, welche die Alt gestellten ermuthgen, Vorschläge fir Vereinfachung oder Verbesserungen iu Dienste zu bringen, durch Aussetzujg von Gratifikationen; endlich wurde de Anschaffung von *~-chm'schen Lehrbüchern un .^ehufe der Ausjjfld ttet phisten in ihrem Fache. ^gra-

Mit Beschluss vom 23. Dezember de* abgelaufenen Jahres und nachdem im Bud­get der erforderliche Kredit aufgen.ommQ n worden, ist das System der Provision von jeder expedirten Depesche für die An­gestellten der Haupt- und Spezialbureaux wieder eingeführt worden. Es ist nicht da­ran zu zweifeln, dass durch diese Bestim­mung der Wetteifer und die Thätigkeit der Angestellten angeregt werde; sie werden sich hiedurch veranlasst finden, keine An­strengung zu scheuen, die dazu dienen kann, den vermehrten Anforderungen, welche aus der Herabsetzung der Taxe auf 50 Centimen entstehen, ein Genüge zu leisten, Die Erfolge dieser Schluss- nahme, welche auf 1. Januar 1868 in I Kraft getreten ist, werden im nächstjäh- : rigen Geschäftsberichte ihre Besprechung

finden.

| Zwei Punkte von nicht unwesentlich er

i Tragweite haben im Laufe des Jahres un­sere Aufmerksamkeit in besonderer | Weise in Anspruch genommen ; es be-

trifft dies zunächst die Unterbandlun- ! gen, welche zu dem Zwecke angehoben