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der Staat in den Ländern, in denen Industrie besteht, die Steuer­kraft immer besser zu finden und auf die Probe zu stellen weiß, und auch bei ihm steht es außer Frage, daß er für die Anfor­derungen seiner mannigfachen Vcrwaltnngszweige auch nicht ent­fernt aufzukommen im Stande wäre ohne die Steuererträgnisse von Industrie, Gewerbe und Handel.

Industrie und Landwirthschaft harmonisch vertheilt, wenn sie sich als gleichberechtigte, gleichnothwcndige Elemente im Staate gegenseitig achten, sind die Grundbedingungen des staatlichen Be­standes.

Mögen in Oesterreich Regierung und Legislative, dessen ein­gedenk, eine besonnene, gleich unsern Nachbarstaaten, auf sich selbst bedachte Handelspolitik pflegen und so dem Fleiße der Staats­bürger Hort und Schutz sein!

Dornbirn, im Januar 1873.

Wilhelm Rhomberg.