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Feststellung der Hauptabfuhrriehtungen und der bereits vorhandenen, brauchbaren Land- und Wasserstrassen, endlich Ermittelung des nach der Oertlichkeit (Gebirgsart, BodenbeschafFenheit, Wegeart) zu­lässigen höchsten Gefällproeentsatzes. Der letztere beträgt bei Erd­wegen auf der rheinischen Grauwacke 7 Procent, im Kieselschiefer 8 Procent, für chaussirte Wege 5 bis C Procent. Das Wegenetz bildet sich aus einem sorgfältig durchdachten Systeme von Ilaupt- und Nebenwegen. Ilauptwege sind vor Allem die directen Verbin­dungswege der Gebirgssättel mit den Holzverbrauchs- und Absatz­orten, sodann die Tlialrandwege als tiefste Abfuhrgelegenheiten, endlich die Höhenwege entweder als Biickemvege oder als Verbin­dungswege der Gebirgssättel untereinander. Gebirgssättel sind die Einsenkungen in Gebirgsrücken, welche der Gestalt eines Reitsattels ähnlich von dem Sattelmittelpunkte aus nach zwei Seiten hin (in der Längsrichtung des Rückens) ansteigen, und nach zwei Seiten hin (in der Querrichtung) fallen. Auf ihre Benutzung wird erheb­licher Werth gelegt, weil sie als die tiefsten Stellen der Gebirgs- Riieken die Anwendung der günstigsten Gefüllproeentc und der kürzesten Wegerichtungen gestatten, weil sie ferner die natürlichsten Sammel-, Kreuzungs- und Uebergangsstellen sind.

Die Nebenwege (Aufschlusswege) dienen zur Aufschliessung der Waldflächen zwischen den Hauptwegen. Bei unfahrbarem Terrain wird eine 'Wegeentfernung von 1ÖU bis 150 m. als genügend zur Aufschliessung des Waldes erachtet. Weitere Grundsätze für die Wegenetzlegung sind, den abwärts führenden Wegen nur Fallrich­tung zu geben, Gegensteigung (verlorenes Gefall) zu vermeiden, bei langen Steigungslinien das Gefallprocent nach oben zu vermin­dern, in Abständen von 250 bis 500 m. horizontale Ruhestellen von 10 bis 50 m. Länge einzulegen und die Kurven mit einem hin­reichend grossen Radius (15 m.) hei geringem Gefall (bis ,l Procent) anzulegen, von einem hohen Procentsatze allmälig in die Horizontal­richtung überzugehen, bei Anlage von Hauptwegen den Sonnen­seiten den Vorzug vor den Schattenseiten zu geben, endlich Rückenwegje nicht auf der Mittellinie des Rückens, sondern etwas unterhalb derselben an den Schattenseiten anzulegen, um die geringen Bodenpartieen der Höhen zu dem gleichartigen Boden der Süd- und Westseiten zu bringen. Zu dem örtlichen Durchlegen der Wege- linien ist das Bosesehe Nivellir-Instrument *) mit bestem Erfolge angewandt worden.

Aufgabe der I) istri ctse i n t heilung ist, Wirthsehaftsfiguren von geeigneter Grösse, Form, in passender Aneinanderreihung und unter möglichster Anlehnung an das Wegenetz herzustellen. Soweit hierzu die Wege und Terraingrenzen nicht ausreichen, wird das durch dieselbe gebildete Ilaupteintheilungsnetz durch geradlinige Hülfslinien, die bei abwärts gehender Richtung senkrecht auf die Ilorizontalkurven treffen, untergetheilt. Als Normalbreite für Wege und fahrbare Schneisen gelten 5 m., für unfahrbare Schneisen 2,5 m. Eine dauerhafte Versteinung des Wege- und Eintheilungsnetzes bringt die Arbeit zum Abschluss.

*) Vgl. No. 301 des D. A. K.