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setze aufzusuchen, denen die Veränderungen der Naturkörper unter­worfen sind.

Beim Unterrichte wird ausgegangen von der Anschauung, diese wird unterstützt durch das Experiment. Eine gute Sammlung von Apparaten, womöglich ein besonderes Zimmer für die Apparate und den Unterricht, ergeben sich als Nothwendigkeit.

Der Unterrichtsgang ist etwa folgender: Der Apparat wird be­schrieben, auch die zum Experimente nothwendigen Dinge werden er­klärt; das Experiment wird von den Schülerinnen scharf beobachtet; an analoge Erscheinungen aus der Natur und dem praktischen Leben wird hierbei erinnert; die Schülerinnen liefern eine möglichst selb­ständige Beschreibung des Experiments unter Benennung der bei der Erscheinung wirksamen Kräfte. Auf den höheren Stufen wird end­lich das betreffende Gesetz festgestellt, dem diese Erscheinungen unter­zuordnen sind.

Der Beginn dieses Unterrichts kann im elften oder zwölften Lebensalter der Schülerinnen, mit einer Stunde wöchentlich, statt­finden.

Als Unterrichtsstoff dürften für die höhere Töchterschule folgende Gegenstände zu bezeichnen sein: Die Schwere, die Ruhe und Bewe­gung fester Körper (Fallgesetze), die atmosphärische Luft und deren Eigenschaften, das Barometer, die Luftpumpe, der Stechheber, die Windbüchse, die Taucherglocke, die Feuerspritze; der Schall, die Wärme und Kälte, das Thermometer; die feuchten Naturerscheinungen; das Licht; die feurigen Lufterscheinungen; der Magnetismus; die Elektri­cität. Außerdem werden gelegentlich die allgemeinen Eigenschaften der Körper zur Anschauung gebracht.

Die Ghemie

ist derjenige Lehrgegenstand, welcher in den weiblichen Bildungs­anstalten gewöhnlich keine oder nur eine sehr geringe Aufmerksamkeit erfährt, und doch liegt dieses Feld des Wissens den Frauen keines- weges so fern; denn die Chemie gibt Belehrung über die Stoffe, aus denen die Körperwelt besteht, erklärt die Lebenserscheinungen der Thiere und Pflanzen und ist daher als eine nothwendige Fort-