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Bewegung zu erreichen gesucht werden. Es bilden daher überhaupt die Freiübungen den Centralpunkt alles Turnens bei den Mädchen. Wir beginnen die Turnübungen an Mädchenschulen in dem schul­fähigen Alter und lassen sie nach Maßgabe der Körperbeschasfenheit ungefähr bis zum fünfzehnten Lebensalter dauern.

Wenn die Mädchen in den ersten Schuljahren in der Regel weder körperlich noch geistig so weit entwickelt zu sein pflegen, daß ein systematischer Unterricht im Turnen mit ihnen begonnen werden kann, so ist doch diese Zeit mit Erfolg durch angemessene Anleitung zu Bewegungsspielen auszufüllen. Die Fröbel'schen Spiele verdienen auf dieser Stufe vor allen übrigen den Vorzug, weil sie einmal zur Erreichung des Zweckes am geeignetsten sind, sodann aber auch den systematischen Turnunterricht wesentlich vorbereiten, indem die zu ihrer Ausführung nöthigen Körperstellungen, Gangarten und Gang­linien geübt werden und daher ein schnelleres Fortschreiten auf den ersten Stufen des Turnunterrichts ermöglichen.^) Erst nach dem achten Lebensjahre finden die Frei- und Ordnungsübungen, wie wir dieselben mit einigen Erweiterungen auch bei Knaben haben, An­wendung. Gute Haltung, ein aufrechter Gang und Förderung des taktischen und rhythmischen Gefühls sind hierbei zu erstreben.

Von den Gerätübungen, die beim Mädchenturnen in zweiter Linie stehen, sind diejenigen auszuwählen, welche dem weiblichen Organismus und der Weiblichkeit überhaupt entsprechen. Es sind dies zweckmäßige Hangübungen an der wagerechten Leiter, am Reck, der Hangschaukel und am Rundlauf, oder nützliche Balancirübungen auf den Schwebebäumen, Stützübungen am Barren rc.

Die weiblichen Landarbeiten.

In Bezug auf die weiblichen Handarbeiten in der höheren Töchterschule hat man versucht eine fruchtbringendere Gestaltung des

*) Das Spiel ist nicht nur ein vortreffliches Beschäftigungsrnittel für die Kleinen, sondern auch selbst für die reifere Jugend. Wie man durch das Spiel bildend einwirken kann, das haben Guthsmuths und Fröbel trefflich dargelegt, und das führen uns die nach ihren Vorschriften gestalteten Beschäftigungsanstal­ten, die Kindergärten und Spielschulen, anschaulich vor.