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Lehrgegenstandes herbeizuführen. Belehrungen über die Eigenschaften der Stoffe, über die benutzten Werkzeuge rc. haben den Unterricht bereits in richtigere Bahnen gelenkt. Wir dürfen jedoch erst dann eines tüchtigen Erfolges gewärtig fein, wenn die Schülerinnen in möglichst kleinen Abtheilungen (ca. 15) von methodisch gebildeten Lehrerinnen in der Weise unterrichtet werden, daß jedes rein mecha­nische Anlernen von Fertigkeiten von vorn herein ausgeschlossen bleibt.

Der Unterricht beginnt in dem Alter, darin die Schülerinnen die Fähigkeit haben, eine einfache Zeichnung, nachdem sie erklärt ist, zu verstehen und dieselbe nachzuzeichnen; er kann also selbstverständ­lich erst nach dem ersten Schuljahre eintreten und bleibt dann bis zum Austritt aus der Schule obligatorischer Lehrgegenstand.

Verwendung der Lehrkräfte.

An die Frage wegen der Gestaltung des Unterrichtes läßt sich wohl kaum eine andere naturgemäßer und enger anfügen, als die, welche von der Verwendung der Lehrkräfte handelt. Diese hat indeß ihre Schwierigkeiten. Schwierig wird sie zu lösen sein, insofern die kleinen Mädchen in den ersten Schuljahren von Personen desselben Geschlechtes unterrichtet werden sollten, was jedoch momentan darum nicht durchweg ausführbar erscheint, weil die jungen Lehrerinnen der heutigen Zeit jene praktische Durchbildung, welche die Garantie für ein befriedigendes Resultat im Unterrichten gewährleistet, in der Regel nicht besitzen.

Am besten würden unserem Zwecke verheiratete, im Erziehungs­und Unterrichtswesen theoretisch und praktisch gebildete Frauen, welche selbst Mütter sind, dienen; aber wo diese hernehmen?

Aeltere, unverheiratete Personen beiderlei Geschlechtes sind jedenfalls als ungeeigneter für die Leitung kleiner Mädchen zu be-

*) Siehe: 1) R. Schallenfeld. Der Handarbeitsunterricht in Schulen. Werth, Inhalt, Lehrgang und Methodik desselben. Frankfurt a. M. 1868. l I. Ch. Hermann'sche Buchh. 2) Practische Anweisung zur Ertheilung des Hand- ^ arbeitsunterrichtes nach der Methode von A. Schallenfeld. Frankfurt a. M. 186971.

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