UNTERLEHRERINNEN

60 provisorische Unterlehrerinnen mit 3 Dienstjahren 35 » » » 2 »

78 » » »1 Dienstjahr oder

weniger.

Seither hat sich die Sachlage nur ungünstig verändert, es wurden wenige definitiv, während zahlreiche provisorische Lehrkräfte hinzugetreten sind. Die definitiven Unter­lehrerinnen unterscheiden sich nun von den provisorischen dadurch, dass ihre Stellung eine sichere, dauernde ist und durch das Quartiergeld von 90 fl. per Jahr. Wie lange man diese Kategorie von Lehrkräften für geringes Geld ausnützt, bevor man ihnen ausser den gleichen Pflichten auch die gleiche Entlohnung gewährt wie den übrigen ge­wiss auch nicht zu gut situirten Lehrpersonen, mag aus folgender Zusammenstellung ersichtlich sein. Im Jahre 1897 gab es in Wien:

1

definitive Unterlehrerin

mit

18 Dienstjahren

2

Unterlehrerinnen

16

o

O

y>

15

>

5

»

14

3

13

17

y>

12

26

»

2>

11

31

»

2 >

10

y>

29

9

»

31

»

8

40

7

45

2*

6

23

»

»

5

8

>

4

>

Vergleicht man diese beiden Tabellen miteinander, so lässt sich überdies die ganze Corruption des Beförderungs­wesens, der ganze Protectionsschwindel, der jetzt noch ärger getrieben wird als in früheren Jahren, daraus ersehen. Es ergibt sich, dass 50 provisorische Unterlehrerinnen mit 616 Dienstjahren 76 definitiven Unterlehrerinnen mit 46 Dienstjahren gegenüberstehen.

Die Unterlehrerinnen bekommen ausserdem, mögen sie wirklich definitiv oder nur definitiv provisorisch sein, keine Dienstalterszulagen; damit müssen sie warten, bis sie von der Unterlehrerin zur Lehrerin avancirt sind. Und auch das Avancement in die höhere Gehaltsclasse, was eine Besserung von 100 fl. bedeutet, wird nur wenigen Bevor­zugten nach mindestens lOjähriger Dienstzeit zutheil. Macht eine von den Unterlehrerinnen noch die Bürgerschulprüfung, dann hat sie allerdings Aussicht auf höhere Bezüge, aber es fängt wieder auch wenn sie definitiv ist das Leben als »fliegender Hund«, als Aushilfslehrkraft von vorne an, freilich mit dem Unterschiede, dass sie nun für Bürger-

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