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blinde Dogmatiker, ftumpffinnige Anbeter des Wortes oder Heuchler. Dennoch ift es noch Niemanden eingefallen, und die Wortführer unter den Juriften und Theologen werden es niemals dulden, dafs man diefe Mifsgeftalten für die Reprafentanten des Rechtes und der Religion, das was fie treiben für Jurisprudenz und Theologie ausgiebt, und danach die Forderungen an die Befähigung und Leift- ungen der Juriften und Theologen richtet, und von ihrem Treiben'den Charakter und die Werthfehätzung der Jurisprudenz und Theologie ableiten wollte. Welch ein Hallo würde entftehen, wenn man Jurisprudenz, Theologie, Ge- fchichte, Pädagogik unter die Handwerke verfetzen und durch Parlamentsbefchlüffe ihre pradtifche Anwendung unter das Gewerbegefetz bringen würde ?! Auf den erften Schritten würde ein Solcher als ein Tollhäusler niedergefchrien werden, und nie würde auch nur die geringfte ftaatliche Einrichtung oder Connivenz geduldet werden, welche nur im Minderten darauf hinausliefe, dafs Jurisprudenz, Theologie, Lehramt auch von minderbefähigten und unterrichteten Individuen betrieben werden könne und dürfe. Und doch unterliegt es keinem Zweifel, dafs es hunderte von Individuen giebt, die ein lebhafteres Rechtsgefühl, einen lchärferen Verftand, eine gröfsere Dialektik, mehr Rednergabe befitzen, als viele ftudirte Juriften; und hunderte von Individuen, die mehr wahrhafte Frömmigkeit, mehr Liebe zu Gott und ihren Mitmenfchen, mehr Streben nach eigener Befferung und Vervollkommnung, auch mehr Gaben, auf Andere in diefer Hinficht günftig und fördernd einzuwirken, befitzen, als hunderte von Geiftlichen.
Allein Juriften und Theologen haben in unferen civili- firten Staaten die äufsere und innere Macht in Händen, und fie halten zufammen und vertreten die Würde ihrer Disciplinen und Ideale. Die Aerzte haben keine Macht in Händen, und nur wenn Krankheit und Tod drohen, befitzen fie eine Autorität, die nach verfchwundener Gefahr fogleich