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sichtslosen Kinder gerade das verlangen und am lautesten und ersten begehren, was das Allerschwierigste ist, den ärztlichen Beruf. Man sollte denken, dass es ja natür­lich wäre, dass die Frau in erster Linie einen ihr mehr zusagenden und passenden Beruf erstrebe: Chemie, Pharmacie, die philosophischen Fächer, oder in weiterem Streben die Advocatur, das Amt eines Vertheidigers, wozu die allbekannte, allbewährte Zungengewandtheit des weiblichen Geschlechtes noch ganz besonders förder­lich wäre.

Aber nicht hienach, nein, sondern in erster Linie nach dem ärztlichen Studium, dem ärztlichen Berufe sieht man die Frauen langen, wobei sie ganz über­sehen, dass die Ausübung des ärztlichen Berufes, w r ie er ist und nicht wie ihn sich dieFrauenrechtler vor­stellen, solche hohe physische und psychische Anforde­rungen stellt, dass ihn das Weib von heutzutage nicht voll auszufüllen im Stande ist.

Wir haben im Vorstehenden das Recrutencontingent für den Frauenerwerb inspicirt, haben uns umgesehen, wo man diese Truppen verwenden könnte, und wenden uns nun vorurtheilsfrei zur Arbitrirung, d. h. zur Taug­lichkeitsprüfung der Frau für die höheren Berufsarten, besonders für die Ausübung der medicinischen Praxis, für die sich so viele Freiwillige stellen wollen, zu.