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gleicher Höhe mit dem der auf inländischen Hochschulen Diplomirten steht.

Eine strenge Nostrificationsprüfung, die nach dem Gesetze unerlässlich ist, würde wohl eine diesbezügliche Sichtung des Wissens vornehmen, aber unter dem gerne zugestandenen Motto:Gleiches Recht und gleiche Pflichten dürften dann die Einschmuggelungen aus­ländischer Doctorinnen mit Umgehung der Nostrification, wie dies erst jüngst hier der Fall war, ihr Ende erreicht haben.

Nicht genug kann vor solchenSprüngen gewarnt werden im Interesse einer befriedigenden Lösung unserer schweren Frage für beide Theile.

Gleiches Recht und gleiche Pflichten' Da taucht auch noch eine andere Frage im Hintergründe auf, die unter den obwaltenden Umständen fast ein Lächeln hervorruft: die Wehrpflicht!

Schwer empfindet der Studirende den Verlust des Jahres, in dem erseinen Freiwilligen macht; ein schweres Opfer bringt er mit den temporären Ein­rückungen und Waffen Übungen. Wenn wir uns nun auch die Studentinnen der übrigen Facultäten nicht alsFrei­willige denken wollen, für die Studentin der Medicin läge die Sache anders. Hat sie die Kraft, mit dem Manne im schwierigen Fache zu concurriren, so darf man ihr nicht zum Schaden der männlichen Collegen die grosse Concession machen, sie vom Sanitätsdienste im Heere zu befreien, nachdem sie selbst auf jede Bevorzugung moralisch verzichtete. Unsere Heeresleitung, die ja stets mit dem grossen Mangel an Sanitätspersonale zu kämpfen