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Preussische Staatsforstverwaltung, Oberforstmeister Grumt au zu Stettin.

(I). A. K. No. 225.)

1. Dünenbau in der Oberförsterei Grünhaus an der Ostsee, Prov. Pommern, dargestellt durch eine Denk­schrift nebst Karte vom Oberforstmeister Gumtau und durch die D iinen - Cu 1 tur gerät he (Aushebespaten für Ballen­kiefern, Löchermacher für Ballenkiefern, Ausheber für Haidekraut­ballen, Löchermacher für Uaidekrautballen, Pflanzentrage, Pflanz­spaten).

Nach den eingehenden historischen Erörterungen der Denkschrift wird der Grünhauser Dünen bereits 1348 gedacht. Dieselben haben durch rücksichtslose Entwaldungen, namentlich im dreissigjährigen Kriege, die gegenwärtige Ausdehnung von 10,5 Kilometer Länge, 0,7 5 bis 2 Kilometer Breite und von 980 Hectaren Flächeninhalt er­langt. Man unterscheidet Vor- oder Schutzdünen (die dein Strande zunächst gelegenen, demselben parallel laufenden, künstlich geför­derten Dünenwälle von 40 80 m. Breite und möglichst gleicher Höhe und Böschung), ferner Binnendünen (die hinter deh Schutz­dünen befindlichen Sandberge, Dünengründe, Sandebenen und Sand­kehlen). Die Dünenberge zeigen nach der herrschenden Windrich­tung (Nordwest) eine allmälige Abdachung, nach der entgegen­gesetzten südöstlichen Richtung einen steilen Abfall. Durch Bloss- welien und Forttreiben des Sandes entstehen vertiefte Stellen (Sand­kehlen).

Die Dünenwaldungen haben lediglich die Bedeutung von Schutz- Waldungen. Von einer rentablen Bewirthschaftung ist keine Rede. Die Einnahmen im Grünhauser Dünenreviere sind kaum nennens- Wertli (jährlich ca. 90 thlr. für Holz), die Cultur- und Schutzaus­gaben dagegen sehr beträchtlich. Nur die Binnendünen ressortiren von der Forstverwaltung, die Schutzdünen stehen dagegen unter der Polizeiverwaltung, eine künstliche Trennung dessen, was natürlich zusammengehört.

Die gesammte Düneneultur bezweckt , indem vom Ertrage ab­gesehen wird, die hinter den Dünen liegenden Ländereien durch Auffangen und Bindung des Sandes in den Dünen gegen Verderben durch Ueberwehen zu schützen. Diesem Zwecke dienen drei Cultur- arten, die Strandrohrcultur, die Haidekrautpflanzung und der Kiefern­anbau.

Der Anbau von Strandgräsern (Strandroggen, Elymus arenarius, Strandhafer, Arundo arenaria) erfolgt sowohl auf den Vordünen, als auf den treibenden Stellen der Binnendünen durch Kastenpflanzung mit Büscheln. Man versteht darunter eine schach­brettförmige Pflanzung in dicht bepflanzten Reihen, welche Pflanz­quadrate von 4 m. Seite bilden. Die Pflanzreihen sind der herr­schenden Windrichtung (Nordwest) theils parallel, theils stehen sie senkrecht auf derselben. Die einzelnen Pflanzbüschel werden schräg eingesetzt, so dass die Stengel der herrschenden Windrich­tung zugeneigt sind. Bei stark treibendem Sande werden auch die Felder des Quadratnetzes in 0,30,6 Meter Verband noch mit ein-