III.

Die Hans- und Tagesordnung.

aus- und Tagesordnungen, die über das Leben und Treiben ^ in: Pensionat in früherer Zeit Bescheid geben, finden sich zwei vor, eine undatierte, ältere, und eine aus den: Jahre 1813. Nur in wenigen und nebensächlichen Stücken weichen beide Satzungen von einander ab. *) Die wesentlichsten Punkte daraus sind folgende:

Um 6 Uhr morgens werden die Zöglinge durch die Haus­glocke geweckt, stehen auf und waschen sich; die grösseren kämmen sich selbst, die kleineren werden gekämmt, kleiden sich an und ver­richten das Morgengebet.

Um halb 8 Uhr erhalten sie das Frühstück.

Bon 8 bis 10 Uhr wird Unterricht in der französischen Sprache ertheilt. Die geübteren Zöglinge schreiben Dietando, die schwächeren lesen rcihwcise, d. i. der Reihe nach, der Obervorstcherin vor oder schreiben ab, so dass diejenigen, die heute gelesen haben, morgen abschreiben müssen. Einmal die Woche werden die erlernten

*) Sie stimmen auch im wesemlichen mit den ersten Aufzeichnungen aus dem I. 1787 (Act. d. Pens. Nr. 1 ex 1787) überein. Dem Aufstehen, Beten und Waschen wird da zusammen eine halbe Stunde gewidmet, dem Frisieren sind drei Viertelstunden zugewiesen, das Ankleiden muss in einer halben, das Frühstücken in einer Viertelstunde geschehen sein. Vier- bis fünfmal die Woche war (zwischen 8'/, und 9 Uhr abendsl ein Fnstbad zu nehmen.