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Die Gründnna der Stiftplähe.

H^ei der Gründung des Pensionats entschied man sich zncrst für 20, dann für 24 und später für 30 Zöglinge, die auf Kosten des Staates erhalten wurden. Im Laufe des gegenwärtigen Jahr­hunderts brachte mau überdies noch eigene Stiftungen, sogenannte Stiftplütze, mit der Anstalt in Berbindung.

Die Errichtung der ersten Stiftplätze fällt in das Jahr 1815.

Die n.-ö. Stände beschlossen damals, zur Feier der glor­reichen Rückkehr Sr. Majestät im Jahre 1814, zwölf solche Plätze in den für Töchter von Militär- und Cioildiencrn errichteten Er­ziehungsanstalten gründen zu wollen. Dem Civil Mädchen Pensionat wurden sechs davon zugewiesen. Das Besetznngsrecht dieser sechs'*) steht gegenwärtig dem n.-ö. Landesausschnsse zu.

In Sachen der Stiftnngsplätze erlies; Kaiser Franz ein Handschreiben,*'*) worin er mittheilte, dass er eine vom Grafen Nako zur Disposition gestellte 2V//o Banko - Obligation von

/ *) Die Besetzung dreier dieser Plätze hatten die Stände ursprünglich

dem Staatskanzler Metternich auf Lebensdauer überlassen, die Besetzung der drei anderen und das Heimfallsrecht der drei ersteren aber sich vorbehalten. Act. d. Stud.-Hof-Com. all 14914 ox 1815.

! **) Act. d. Minist, f. C. u. U. all 19066, Nr. 1875 ox 1818.

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