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Jubelfeier zu begehen, da es gilt, den 40jährigen Bestand der Seiden- und Wolltrocknungsanstalt in Wien zu feiern.

Aus diesem Anlasse hat auch der Verwaltungsrath eine Fest­schrift herausgegeben und noch andere Punkte für ein Festprogramm in Aussicht genommen, als erwähntes Unwohlsein eintrat, in Folge dessen seine Collegen sich veranlasst fanden, gedachte Jubelfeier auf das Mindeste zu reduciren.

Bezüglich obbesagter Festschrift, die übrigens bald nach ab­gehaltener Generalversammlung zur Vertheilung gelangen wird, sei hier bemerkt, dass aus derselben zuvörderst die vielen Schwierigkeiten ersichtlich sind, welche zu überwinden waren, um die von den be­treffenden Industriellen schon lange und sehnlichst gewünschte Hilfs­anstalt zur Richtigstellung des Handelsgewichtes zunächst für Seide ins Leben zu rufen.

Ich will nur kurz bemerken, dass bald nach Gründung des Niederösterreichischen Gewerbevereines anno 1840 Herr Chr. G. Horn­bostel in ausführlicher Begründung den Antrag stellte, eine Seiden­trocknungsanstalt (Stagionatura della seta) zu errichten, welchem Verlangen der Gewerbeverein dadurch Folge zu geben versuchte, indem er beantragte, es möge die Staatsverwaltung oder der Verein selbst das Unternehmen durchführen.

Aber weder das Eine noch das Andere fand höheren Ortes eine zustimmende Erledigung. Wie eine Seeschlange zog sich die Sache während eines 12jährigen Zeitraumes dahin und wenn auch wieder­holte Versuche erfolglos blieben, so führten doch die unausgesetzten Hinweise des Niederösterreichischen Gewerbevereines auf die Bedeutung und die Noth Wendigkeit einer Stagionatur.

Das Gremium der Seidenzeugfabrikanten Wiens hatte sich gleich­falls wacker der Sache angenommen, insbesondere durch seine ener­gische Thätigkeit eine ausgiebige Subscription von Theilnehmern zu Stande gebracht, nachdem sich die hohe Staatsverwaltung für die Errichtung einer solchen Anstalt in Wien ausgesprochen hatte, mit dem Beifügen jedoch, dass dieselbe unter Autorität der Handels- und Gewerbekammer als anerkannter gewerblicher Körperschaft zu stehen hätte, und diese so ehrenwerthe Körperschaft hat mit sicherem Tacte das Unternehmen fördern geholfen. Ihre ebenso lobens- als dankens- werthen Actionen wurden endlich durch die Allerhöchste Entschliessung Sr. Majestät des Kaisers vom 21. Mai 1853 gekrönt, womit einer in