II. Stagionaturtarif der Seiden- und Wolltrocknungs- anstalt in Wien.

Von dem Streben geleitet, die Trocknungsgebühren so billig als nur immer möglich zu stellen, beehren wir uns, Sie hiemit in Kenntniss zu setzen, dass die Seiden- und YVolltrocknungsanstalt in Wien den bis nun bestandenen bereits sehr ermässigten Tarif vom 1. April 1891 an wieder reducirt.

Diese Preisermässigung betrifft die Seidenpartien von 50 Kilo an aufwärts, bei welchen die Steigerung statt wie bisher 2 kr. von nun an nur 1 kl*, per Kilo beträgt.

Im Uebrigen bleibt der bisherige Tarif unverändert aufrecht und es beträgt die Grundtaxe für jede Seidenpartie, ob gross oder klein, einen Gulden österr. Wahr.

Der Zuschlag von 150 Kilo, wie bisher, 4 kr. per Kilo; von 50 Kilo aufwärts jedoch nur 1 kr. österr. Wahr. Zur grösseren Deutlichkeit folgt am Fusse dieses eine kleine Aufstellung dieser Gebühren.

Die bisherigen Gebühren für das Titriren und für alle anderen Untersuchungen der Seiden bleiben, wie aus der folgenden Aufstellung ersichtlich, unverändert in Kraft.

Mit dem höflichen Ersuchen, unsere Dienste recht oft in Anspruch nehmen zu wollen, zeichnet

Hochachtungsvoll

Der Verwaltungsrath der Seiden- und Wolltrocknungsanstalt in Wien.