Das Rothe Meer.
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Umgebungen dieses guten Hafens topographisch aufzunehmen, in Wirklichkeit jedoch, um nach einigen Zusammenstößen mit den Ein geborenen die britische Flagge aufzupflanzen und Vorbereitungen zur Okkupation zu treffen. Und als die italienische Regierung im Frühjahr s882 die Bai von Assab besetzte, erhob Großbritannien dagegen Bedenken und suchte diesem Vorhaben, bis es in Folge der Vorstellungen Italiens sich bescheiden ließ, bei der ägyptischen und türkischen Regierung Schwierigkeiten zu bereiten.
Die Bai von Assab liegt Aden gegenüber und nach demselben Rezept wie letzteres von England wurde sie von Italien annektirt. Wie schon einige Jahre vorher in Tunis, freilich erfolglos, war im Rothen Meer die große italienische Dampschiffsahrts-Gesellschast „Ru- battino" von der italienischen Regierung zur Einleitung ihrer kolonialpolitischen Action benutzt worden. Von arabischen Häuptlingen hatte diese Gesellschaft vor einem Jahrzehnt in der Bai von Assab Grund und Boden zur Anlage einer Aohlenstation erworben und später ihren Besitz an die italienische Regierung abgetreten. Lange diplomatische Weiterungen knüpften sich daran, da Egypten die Souveränetät über die Bai beanspruchte, welche Italien nicht anerkannte, und England Einsprache erhob, welche Italien mit der Versicherung entkräftete, daß Assab nur eine Handelsstation bleiben und keineswegs ein militärisches Zentrum werden solle. Nach den: italienischen Grünbuch über die Assab-Affaire vorn Juni s882 beantwortete Ansang s880 Lord Salisbury aus Cairoli's Versicherung: „England würde mit Vergnügen in Assab einen großen Handelsmarkt entstehen sehen, allein diese Besitzung darf keinen politischen Charakter annehmen. Das Rothe Nkeer und der Weg nach Egypten sind Englands empfindliche Seite." Später suchte Nkancini die Angelegenheit durch eine besondere Vereinbarung zum Abschluß zu bringen, durch deren Unterzeichnung Egypten und die Türkei die Rechtsgiltigkeit des Nachvertrages und die Souveränetät Italiens über die Bai anerkennen sollten, worin ferner der ausschließlich kommerzielle Charakter der Niederlassung ausgesprochen, aber den italienischen Ariegsschiffen das Recht gewährt wurde, dort zu ankern, und worin u. A. auch der Handel mit Waffen und Ariegsmunition verboten wurde. Vielleicht um sich im Orient an Stelle Frankreichs einen harmloseren Freund zu sichern, hatte England dieser Aonvention seine Zustimmung und in Aairo wie in Aonstanti- nopel seine Befürwortung angedeihen zu lassen — allein ohne Erfolg. Aegypten wie die Asorte verweigerten die Unterzeichnung und protestirten freilich in ihrer Ohnmacht vergeblich. In einer Depesche vorn sH. April d. I. erklärte daraus Italien nach Aairo: „Wir haben in Assab eine