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Als im Jahre 1789 die Studien-Hof-Commission dem Kaiser berichtete, dass im Johanuisspitale bereits sieben Mädchenstiftungen mit einem Capital von 8700 fl. erledigt seien, und den Antrag stellte, dass auf Rechnung der Interessen ein Stiftungsplatz im Pensionat errichtet und der Rest zur Errichtung eines zweiten solchen Platzes angelegt werde, bemerkte der Kaiser:Die Aus­arbeitung ist in einem ganz falschen Sinne genommen worden. Die Fundationen vom Johannesspitale, die für das Pensionat nach Maß als sie leer werden, zu verwenden sind, sind bestimmt, das Ärar, welches jetzt alle dreißig Mädchen unterhält, nach und nach davon zu befreien, dergestalt, dass, wenn ein Mädchen aus dieser Fnndation austritt, hernach das Geld für dieses an das Pensionat bezahlt werde. Darnach ist also das ganze Capital dem Pensionat anzuweisen, und so viel als die Interessen jährlich betragen, so viel hat das Ärar dem Pensionat weniger zu bezahlen."* *)

Um den Geschäftsbetrieb im Pensionat einigermaßen zu erleichtern, ordnete der Kaiser an, dass der Obcrvorsteherin auf Rechnung eine Summe Geldes auf die Hand gegeben werde, um die nothwendigsten Reparaturen auf die schnellste Weise bestreiten zu können; denn sonst werden Arbeiten durch Hin- und Herfragen zwischen Cassa und Buchhaltung in einen so langen Umtrieb gezogen, dass die Professionisten öfters zwei Jahre warten müssen, bis sie bezahlt werden. Als drastischen Beweis für solches Gebaren

Arch. 3063/2441.) Kaiser Franz befahl dann (12. Juni 1816): Von der Übertragung des Capitals v. 47.000 fl. an das Civil-Mädchen-Pensionat hat es gänzlich abzukommen; es ist Sorge zu tragen, dass die ursprünglich ge­stiftete Zahl von 30 Zöglingen nicht überschritten werde, welche fortan zur Hälfte aus dem Camerale und zur Hälfte aus dem allgemeinen Studienfonds zu erhalten ist.

*) Vortrag der Stud.-Hof. - Com. v. 11. Mai 1789. Hieraus ist auch ersichtlich, dass zu dieser Zeit bereits 30 Zöglinge im Pensionat gewesen sind.

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