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galizischen Garde* *) und befahl, ihn in geeigneter Weise nämlich mit der nothwendigen Separation herzustellen.

Hinsichtlich der Fundierung des Pensionats wurde auf die Hospitals-, Johannisspitals- und Waisenhaus-Stiftungen verwiesen. Nur von den Johannisspitals-Stiftungen konnte ein Theil in Ver­wendung kommen, nämlich derjenige, wo dein allerhöchsten Hofe die Benennung" zustand. Das war ein Capital von 47.000 fl. Der Kaiser widmete es dergestalt dein Institute, dass nach dein Maße, als Mädchen, die davon Nutznießung hatten, austratcu, das neue Erziehungshaus diesen Fonds bezog.**)

leitet das Wort von Kärnthen ab, weil die Chroniken portn 6 nri u t Ii i n u o r u m, 1 >oltn vvl8N8 0nri n tIii nur bieten. Schmeller (baier. Wörtb. I. 937) denkt an onrimrium, Leichenhof, Beinhaus, und das ist sicher die richtige Ableitung. Mich. Beham schrieb auch leerner turn. Gegenüber des Kärnthnerthores lag einst ein Gottesacker, auf dem 1268 ein Karner stand (K. Weiß, Gesch. d. Stadt Wien 1. S. 315). Der Kindermund singt auch noch immer:

Gengan d'Engcrln mit der Leich,

Gengan d'Engerln Paar und Paar,

Tragens bis zum Kanatur Beim Kanatur stelln 's nieda Brechen ihr die Glieds."

(Spiele und Reime der Kinder in Österreich (Wien, 1873), S. 50.)

*) Das betreffende Handbillet an den Grafen Kolowrat lautet: Da Ich dem bei den llrsulinerinnen befindlichen Mädchen Pensionat, welchem es an einem für die Jugend so nöthigen Spaziergange gebricht, den Garten der galizischen Garde besonders in Rücksicht, dass solcher so nahe an dem Kloster liegt, dass die Mädchen ohne alles Ungemach dahin gelangen können, zu über­lassen Mich um so mehr bewogen gefunden habe, als der Stiftungsfonds da­durch von dem Ankauf einer für dieses Pensionat so unentbehrlichen Erfordernis überhoben wird; so werden Sie der Stiftungscommission diese Meine Entschließung mit dem Beisätze bekannt machen, dass Ich hierwegen unter einem das Nöthige an das Obersthosmeisteramt erlasse.

Wien, den 26. März 1787. Joses.

**) Diese Anordnung Kaiser Josefs ist nicht befolgt worden. Man ersieht das aus dem Bortrage der Hofkanzlei vom 20. April 1816. (Act. des kais.