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An Kleidung erhielt jedes Mädchen:

1 Musselin-Kleid sammt dem Rocke, 1 kirschfarb - para- kanenes*) sammt dem Rocke, 2 weiß- und rothgestreifte cane- vasene**) Sommerkleider auf alle Tage, 2 weiße Unterröcke von rauhem Barchent, 1 weißen Unterrock von Flanell, 1 rothleinenen Unterrock zu dem Musselin-Kleide, ***) 1 Schlafrock, 1 canevasenes Tagleibchen, 1 schwarz tasfetenes wattiertes Wintertüchel, 1 schleiernes Tüchel, 1 Tüchel von Musselin, 1 schwarz tasfetenes Vortuch,

1 Vortuch von Musselin und Anhängsäcke. 1°)

Jährlich wurde verabfolgt:

1 Garnitur Bänder sammt den Binden zu den Musselin- Kleidern, 3 braune Kopfbändcr,' 3 Paar Handschuhe, 1 Fächer, Schuhe aber so viel sie brauchen.

An Wäsche erhielt jeder Zögling:

6 Taghemden, 3 Nachthemden, 6 Vortüchcr, 6 Paar Strümpfe, 6 Schnupftücher, 6 lcinwandcne Halstücher, 2 Nachtcorsetten,

2 Schlafhaubcn.

*) Von darrnoanns, der Imrllan, nhd. Vertan oder Bercan, nach Weigand: Zeug aus Ziegenhaar und Wolle. Weinhold erklärt den Barkan, unsern Barchent, als ein Gewebe mit leinener Kette und baumwollenem Einschlag. Die deutschen Frauen in dem Mittelalter II. S. 24 l.

**) Nach Weigand: gestreiftes Leinen- oder Baumwollenzeng; klein- gegitterte Leinwand; vom mittcllat. emmva-oinm, welches grobe Leinwand, eigentlich hänfenes Zeug bedeutet.

***) Später trugen die Zöglinge Sommer- und Winter-Unterröcke von gleichem Stoffe, von schwerem, rauhem Barchent. Erst auf Einschreiten der Dbervorstehcrin (1829) wurden für den Sommer Röcke aus Wallis (weißem Zeuge) angeschafft. (Act. d. Statth. 61852,4799.)

f) Wahrscheinlich ein sog. Ridicule, d. i. Arbeitsbeutel der Frauen­zimmer. Jeder Zögling erhielt drei Paar. Zu einem solchen Anhängsacke benöthigte man eine Elle Barchent, die Elle zu 30 kr., fügt eine Anmerkung im betreffenden Actenstücke erklärend hinzu.