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ihr das Ansuchen, mit dem Naitofsieicr Richter sich vermählen zu dürfen, nicht nur ohneweiters gestattet, sondern auch „ihrer rühmlichen Verwendung wegen" ein nicht unbedeutender Ausstattungsbetrag angewiesen wurde. Eine Obervorsteherin, wie Richter, heißt es in einem Votum des Staatsrathcs Pfleger, ist „äußerst selten".*) Ein anderes Gutachten schildert sie als „eine umsichtige Frau", als „eine Mutter ihrer Zöglinge", die ihnen „mit einem religiös sittlichen Lebenswandel vorauleuchtet". **) Bei ihrem Übertritte in den Ruhestand verlieh ihr der Kaiser am 3l. Octobcr 1843 für die „vieljührigen und verdienstlichen Leistungen" die große goldene Civil-Ehrcnmedaille mit der Kette.***)
Maria Libozky v. Holdenberg (1844—1864).
Dieser Obervorsteherin verlieh Se. Majestät für ihr segens- volles und vorzügliches Wirken am 8. April 1860 das goldene Verdienstkreuz mit der Krone. Vor dem Übertritte in den Ruhestand wurde ihr von der Frau Erzherzogin Sophie eine sehr ehrenvolle Überraschung zntheil: sie erhielt nämlich ein wertvolles Armband zum Geschenke, welches aus der inneren Seite das Bildnis der hohen Spenderin und die Inschrift: „Gotteslohn für lang bewährte mütterliche Treue und Hingebung" zeigt, und auf der äußeren Seite geschmackvoll mit Diamanten und Perlen geziert ist.
Das a. h. Handschreiben vom 14. Februar 1864 ch) versetzte Libozky in den Ruhestand und berief an deren Stelle die gegenwärtige Obcrvorstehcrin Helene Freun von Rodiczky (geb. 24. März 1831 zu Preßburg in Ungarn), sich)
*) Vertrag des Curators Dietrichstein v. 12. März 1813.
**) Vertrag d. Stud.-Hof Com. v. 9. April 1842.
***) Daselbst.
4) Act d. Statthalterei, Nr. 8687 6X 1864 und Erlass des k. k. Staats- Nlilüsteriums vom 24. Februar 1864. Z. 1723.
ff) Damit diese Denkschrift einigermaßen auch den Zweck eines Jahresberichtes erfülle, so ist bei den Mitgliedern des Lehrkörpers, die im I. 1885/6 an der Anstalt thätig sind, Geburtstag, Geburtsort und ihre Verwendung angegeben.