1

II. Krain.

Weit zurück in frühe Zeiten reicht der eine oder der andere Zweig krainischer Hausindustrie, und die erste gesetz­liche Bestimmung über Erzeugnisse dieser Industrie stammt aus dem Jahre 1492, da Kaiser Friedrich III. einem Theile der Bewohnerschaft von Krain »in Ansehung des erlittenen Türken-Ruins« gestattete, u. a. auch mit Leinwand, »so sie erziehen und verarbeiten«, »auf das Croatisch und ander­wärts sie zu handeln«.

Leinwand, Lodentuch, Holz- und Siebwaaren gehören zu den ältesten Erzeugnissen des krainischen Hauses, und es war der Stand dieser Hausindustrie, namentlich im 17. Jahrhunderte, in den Tagen, da Freiherr von Valvasor seine Chronik von Krain »Die Ehre des Herzogthums Krain« 1G89 herausgab, ein besonders blühender, stark über den Hausbedarf hinaus reichender, daher der Handel ein sein- lebhafter.

Im 18. Jahrhunderte aber erfolgte ein bedeutender Rück­gang auf diesen Gebieten, und wir sehen, dass die 1767 von der Kaiserin-Königin Maria Theresia auch hierlands gegründete, in der heutigen k. k. Landwirthschafts-Gesell- schaft in Krain fortlebende »Gesellschaft des Ackerbaues und der nützlichen Künste« alsbald nach ihrer Gründung,

t

22

T