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Die Firmak. k. priv. Seiden- und Wolltrocknungsanstalt von Siess, Spanraft & Co. in Wien ') soll laut § 32 des Gesellschafts­statutes dermassen gezeichnet werden, dass die eben gedachten Worte mit einer Stampiglie abgedruckt, sohin von zwei Mitgliedern des Ver- waltungsrathes gefertigt und vom Buchhalter contrasignirt werden; ferner sind auf Grundlage des Schreibens der Handels- und Gewerbe­kammer vom 15. Juli 1853 die gewählten Yerwaltungsräthe und deren Ersatzmänner auf ihre Namensfertigung hin zu protokolliren.

Die niederösterreichische Handels- und Geweihekammer theilte der Gesellschaft durch Zuschrift vom 24. Juli 1855 mit, dass ihr durch

Erlass des k. k. Handelsministeriums vom 17./21. d. M

Z.

16.764 602

Folgendes bekanntgegeben wurde:

Laut einer am heutigen Tage sub Nr. 14.675 vom 14. Juli d. J. hieher gelangten Eröffnung des Justizministeriums haben Se. k. k. apost. Majestät mit allerhöchster Entschliessung vom 12. Juli 1855 aller­gnädigst zu genehmigen geruht, dass den Ausweisen, welche gemein­schaftlich von dem Director und dem Buchhalter der in Wien bestehenden Seiden- und Wolltrocknungsanstalt über das ermittelte wahre Handels­gewicht der geprüften Seide und Wolle ausgestellt werden, die Beweis­kraft öffentlicher Urkunden beizumessen ist, wenn diese Beamten bei dem Wiener Handelsgerichte über ihre auf die genaue Führung der Bücher und Ausfertigung der Ausweise sich beziehenden Pflichten beeidet worden sind.

In Folge dessen hat das genannte Ministerium das niederöster­reichische Oberlandesgericht bereits beauftragt, das Wiener Handels­gericht anzuweisen, den Director und den Buchhalter der Seiden­trocknungsanstalt in Eid und Pflicht zu nehmen.

Wien, 24. Juli 1855.

Holdhaus,

Secretär.

A. Edler v. Dück, Präsident.

Welchem Aufträge sowie einigen anderen gesetzlichen Verfügungen Folge geleistet wurde.

0 Durch Aufnahme und Bevorzugung des Namens Siess in der Firma wollte man dem Gremium der Seidenhändler, wie es den Anschein hat, eine huldigende Anerkennung bezeigen.

Der Name F. X. Span raft wurde in die Firma aufgenommen als An­erkennung seiner Verdienste um das Zustandekommen der Anstalt überhaupt und seiner eifrigen Mitwirkung bei der Anwerbung von Mitgliedern des Gremiums der Seidenzeugfabrikanten.