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Die Firma „k. k. priv. Seiden- und Wolltrocknungsanstalt von Siess, Spanraft & Co. in Wien“ ') soll laut § 32 des Gesellschaftsstatutes dermassen gezeichnet werden, dass die eben gedachten Worte mit einer Stampiglie abgedruckt, sohin von zwei Mitgliedern des Ver- waltungsrathes gefertigt und vom Buchhalter contrasignirt werden; ferner sind auf Grundlage des Schreibens der Handels- und Gewerbekammer vom 15. Juli 1853 die gewählten Yerwaltungsräthe und deren Ersatzmänner auf ihre Namensfertigung hin zu protokolliren.
Die niederösterreichische Handels- und Geweihekammer theilte der Gesellschaft durch Zuschrift vom 24. Juli 1855 mit, dass ihr durch
Erlass des k. k. Handelsministeriums vom 17./21. d. M
Z.
16.764 602 ’
Folgendes bekanntgegeben wurde:
„Laut einer am heutigen Tage sub Nr. 14.675 vom 14. Juli d. J. hieher gelangten Eröffnung des Justizministeriums haben Se. k. k. apost. Majestät mit allerhöchster Entschliessung vom 12. Juli 1855 allergnädigst zu genehmigen geruht, dass den Ausweisen, welche gemeinschaftlich von dem Director und dem Buchhalter der in Wien bestehenden Seiden- und Wolltrocknungsanstalt über das ermittelte wahre Handelsgewicht der geprüften Seide und Wolle ausgestellt werden, die Beweiskraft öffentlicher Urkunden beizumessen ist, wenn diese Beamten bei dem Wiener Handelsgerichte über ihre auf die genaue Führung der Bücher und Ausfertigung der Ausweise sich beziehenden Pflichten beeidet worden sind.
In Folge dessen hat das genannte Ministerium das niederösterreichische Oberlandesgericht bereits beauftragt, das Wiener Handelsgericht anzuweisen, den Director und den Buchhalter der Seidentrocknungsanstalt in Eid und Pflicht zu nehmen.
Wien, 24. Juli 1855.
Holdhaus,
Secretär.
A. Edler v. Dück, Präsident.“
Welchem Aufträge sowie einigen anderen gesetzlichen Verfügungen Folge geleistet wurde.
0 Durch Aufnahme und Bevorzugung des Namens Siess in der Firma wollte man dem Gremium der Seidenhändler, wie es den Anschein hat, eine huldigende Anerkennung bezeigen.
Der Name F. X. Span raft wurde in die Firma aufgenommen als Anerkennung seiner Verdienste um das Zustandekommen der Anstalt überhaupt und seiner eifrigen Mitwirkung bei der Anwerbung von Mitgliedern des Gremiums der Seidenzeugfabrikanten.