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Protokoll vom 1. Juni 1853, Z. 816.

Das k. k. Handelsministerium setzt die Kammer in Erledigung ihres Einschreitens vom 26. April 1853 in Kenntniss, dass Se. k. k. apost. Majestät mit allerhöchster Entschliessung vom 21. Mai 1853 der in Wien zu errichtenden Seiden- und Wolltrocknungsanstalt, wenn ihre Constituirung in entsprechender Art bewerkstelligt wird, den angesuchten Schutz gegen fremde Concurrenz innerhalb des Erzherzogthums unter der Enns auf die Dauer von 15 Jahren allergnädigst zu gewähren ge­ruhten. Die Kammer wird aufgefordert, nunmehr auf die entsprechende definitive Constituirung der Gesellschaft hinzuwirken und von dem be­werkstelligten Acte gleichzeitig sowohl dem k. k. Handelsministerium, wie der k. k. niederösterreichischen Statthalterei die Anzeige zu machen.

Protokoll vom 6. Juli 1853.

Der Präsident (Herr Anton v. Dück) zeigt an, dass die förmliche Constituirung der Gesellschaft für das Unternehmen der k. k. priv. Seiden- und Wolltrocknungsanstalt in Wien am 4. Juli 1853 im Sitzungssaale der Kammer stattgefunden hat, wobei die Theilnehmer Herren Anton Harpke, k. k. landesbefugter Seidenbandfabrikant, Rudolf Siess, bürgerlicher Seidenhändler, F. X. Span raft, Seiden­zeugfabrikant, zu Verwaltungsräthen, die Herren Martin Cadeo, bürger­licher Seidenhändler, Josef Reckenschuss, Seidenzeugfabrikant, und Ignaz Senfeider, landesprivilegirter Seidenbandfabrikant, zu Ersatz­männern gewählt wurden. Die Wahl zum Präses des Vemaltungs- rathes fiel auf Herrn Rudolf Siess.

Die somit ordnungsgemäss constituirte Gesellschaft werde nun unverweilt in Thätigkeit treten, in welcher Rücksicht der Kammer­präsident dem Yerwaltungsrathe bis zur Acquisition eines Locales und Anstellung eigener Beamten die Kammerlocalitäten zur Benützung bei den jeweiligen Berathungen angeboten und jeder weiters nöthigen Unterstützung von Seite der Kammer versichert hat.

Die oben bekanntgegebenen Wahlen waren in Folge Auftrages des hohen Handelsministeriums im Sinne des von allen Theilnehmern unter gleichzeitiger Einzahlung von je fl. 50 (bezw. fl. 15.000 Conventions­münze) gefertigfen Gesellschaftsvertrages mit absoluter Stimmen­mehrheit vorgenommen worden, worüber unter Einem Bericht an das k. k. Handelsministerium und an die k. k. niedevösterreichische Statt­halterei erstattet wurde.