14
Die Herren N. Osio & Co. hatten übrigens die Concession zur Anwendung Rogeat’scher Apparate für Wien dem Verwaltungs- rathe um den Betrag von 20.000 Francs angeboten, welcher Preis jedoch, mit Hinzurechnung der eigentlichen Anschaffungskosten für die Maschinen, zu hoch erschien.
Die Anwendung des alten Systems von Talabot hatte man in Frankreich schon gänzlich, in Italien theilweise fallen gelassen und war es im Hinblicke auf die gleichfalls bedeutenden Kosten der — für unsere Verhältnisse und Localitäten ganz unpraktischen — Dampfheizungsapparate zur Unmöglichkeit geworden, andererseits die empfindliche Schmälerung unseres Gesellschaftscapitales durch etwaige Bewilligung der enormen Forderung von N. Osio & Co. undenkbar.
Zu unserem Bedauern, doch ohne unsere Schuld, verfloss eine geraume Zeit durch fortgesetzte Verhandlungen mit diesem Hause, welches das gewiss günstige, unsererseits nur mit Widerstreben gestellte Anbot von 15.000 Francs hartnäckig zurückwies.
Gegen Ende des Jahres 1853 eröffneten die Herren S. Gropelli & Co. in Mailand, dass es ihnen gelungen, eine noch grössere Vereinfachung des alten Systems, als die nach Rogeat, zu erzielen, erbaten sich jedoch einen längeren Zeitraum bis zur gänzlichen Aufstellung der Erfindung in ihrer Mailänder Anstalt, um uns von der Richtigkeit ihrer Behauptung überzeugen zu könnnen, so dass wir allerdings die Einstellung der Unterhandlungen mit N. Osio & Co. umsomehr beschlossen, weil diese Herren sich sogar der Meinung hingaben, auf Grund ihres Patentes eine zweite Stagionatur in Wien errichten zu dürfen.
Zwar hatten die Herren Gropelli & Co. trotz wiederholter Versicherungen auch im Monate October 1854 noch keinen einzigen ihrer verheissenen Apparate aufgestellt, doch ist Herr Harpke bei seiner Anwesenheit in Mailand in demselben Monate zur Ueberzeugung gekommen, dass die Herren N. Osio & Co. durch diese in Aussicht stehende Concurrenz denn doch zu einer bedeutenden Ermässigung ihrer ursprünglichen Forderung geneigt schienen, weshalb der gleich nach der Rückkunft des Herrn Harpke vom Verwaltungsrathe gefasste Beschluss, für die Concession auf sechs Apparate 6000 Francs anzubieten, umsomehr gerechtfertigt erschien, als die Erfindung Gro- pelli’s, der Zeichnung nach, sich als eine Nachahmung Rogeat’s herausstellte und es unmöglich in der Stellung unseres von allerhöchst